EuGH soll Auslegung der Dublin III-Verordnung bei illegaler Wiedereinreise des Asylbewerbers nach Überstellung klären
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit Beschluss vom 27. April 2016 (BVerwG 1 C 22.15) in einem Verfahren, in dem die Zuständigkeit der Bundesrepublik Deutschland für die Prüfung eines Asylbegehrens im Streit steht, den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in Luxemburg angerufen. Die dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegten Fragen betreffen die Auslegung der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 (Dublin III-Verordnung). Weiterlesen ...

