Nachrichten Ausländerrecht: Europa + EU
Der EuGH hat mit Urteil vom 10. Juli 2014 in der Rechtssache Dogan (C-138/13) entschieden, dass ein Ehegatte eines türkischen Selbstständigen keine deutschen Sprachkenntnisse beim Familiennachzug nachweisen muss. Die Sprachanforderungen in § 30 Abs. 1 AufenthG sind insoweit europarechtswidrig.
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Nach Ansicht des Generalanwalts Maciej Szpunar darf ein Mitgliedstaat das Recht eines Drittstaatsangehörigen auf Einreise nicht vom vorherigen Erhalt eines Visums abhängig machen, wenn er bereits Inhaber einer von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten „Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines Unionsbürgers“ ist.
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Durch die am 20.05.2014 im ABl.EU (L 149/67) veröffentliche Verordnung (EU)
Nr. 509/2014 wird die EU-VisumVO, die VO (EG) Nr. 539/2001 angepasst.
Weiterhin wurde der Beschluss Nr. 565/2014/EU (L 157/23) am 27.05.2014 veröffentlicht.
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Nach Ansicht von Generalanwalt Melchior Wathelet kann Deutschland Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten auf der Grundlage eines allgemeinen Kriteriums, mit dem das Fehlen einer tatsächlichen Verbindung mit dem Aufnahmemitgliedstaat nachgewiesen wird, „Sozialleistungen für hilfebedürftige Arbeitsuchende“ verweigern.