Nachrichten Ausländerrecht: Europa und EU

Nachrichten Ausländerrecht: Europa + EU

Nach Ansicht von Generalanwalt Paolo Mengozzi verstößt es gegen das Unionsrecht, dass in Deutschland Drittstaatsangehörigen ein Visum zum Zweck des Ehegattennachzugs nur erteilt wird, wenn sie Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen können (Rechtssache Dogan - C-138/13). Das 2007 eingeführte Spracherfordernis ist weder mit der Stillhalteklausel des Assoziierungsabkommens mit der Türkei noch mit der Richtlinie über die Familienzusammenführung vereinbar.

VO (EU) Nr. 259/2014 vom 3. April 2014 (ABl.EU L 105/9 vom 08.04.2014)
zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 des Rates zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind.

Am 1. April 2014 hat der Niederländische Staatsrat erneut an den EuGH ein Vorabentscheidungsersuchen mit der Frage gerichtet, ob der niederländische Integrationstest im Ausland mit Artikel 7 Absatz 2 der Familienzusammenführungsrichtlinie (Richtlinie 2003/86/EG) vereinbar ist (Rechtssache K&A, Aktenzeichen C-153/14). Den Vorlagen liegen zwei Nachzugsfälle zugrunde, in denen die Familienangehörigen geltend machen, dauerhaft nicht in der Lage zu sein, die Integrationsbedingungen zu erfüllen.

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