Nachrichten Ausländerrecht: Europa + EU
"Schock für Hilfsempfänger“, ist der heutige Aufmacher der HÜRRIYET betitelt. Anlass sind Meldungen der Zeitung, wonach eine in der Türkei ansässige Firma, wie zuvor in den Niederlanden, die deutschen Behörden dabei unterstützen soll, die Eigentumsverhältnisse türkischstämmiger Bürger in Deutschland offenzulegen. Der Grund für diese Praxis ist, die wahren Eigentumsverhältnisse derjenigen Bürger in Erfahrung zu bringen, die in Deutschland staatliche Hilfen bekommen. Die Zeitung bezichtigt die Firma des „Denunziantentums“ und weiß zu berichten, dass einige Bundesländer ihren „unanständigen“ Dienst bereits in Anspruch nehmen.
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Als Aufmacher ihrer gestrigen Ausgabe berichtet die HÜRRIYET über den ersten Prozess gegen das neue Zuwanderungsrecht, der von dem in Deutschland lebenden türkischstämmigen deutschen Staatsbürger Mustafa Ince angestrengt wird. Grund ist, dass Ince vor einem Monat in der Türkei heiratete, seine Ehefrau aber nicht nach Deutschland nachholen kann, da sie nicht die deutsche Sprache beherrscht. Seit August müssen dem neuen Zuwanderungsrecht nach, nachziehende Ehegatten aus der Türkei bereits dort ihre deutschen Sprachkenntnisse nachweisen können. Als Anwalt hat Ince den Fraktionsvorsitzenden der Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus, Volker Ratzmann, mit dem Fall beauftragt. Ratzmann habe dazu erklärt: “Das neue Zuwanderungsrecht verstößt gegen das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes“.
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Mehr als zwei Jahre nach dem niederländischen "Nein" zum Verfassungsprojekt, welches zusammen mit dem französischen "Nein" die Europäischen Union in die Krise gestürzt hatte, hat sich die niederländische Regierung am 21. September gegen ein Referendum über den neuen europäischen Vertrag ausgesprochen. Sie hat präzisiert, dass der neue Vertrag im Parlament debattiert und dass dort über ihn abgestimmt werden würde.
Die 7. Kammer des Europäischen Gerichtshofs hat am 4. Oktober in der Rechtssache C-349/06 (Polat) eine Entscheidung zum Ausweisungsschutz türkischer Staatsangehöriger getroffen. Die von der ausländerrechtlichen Praxis erhoffte Klärung, ob sich türkische Staatsangehörige auf Art. 28 der Richtlinie 2004/38/EG berufen können, blieb aus. Das Urteil leidet in den entscheidenden Passagen, die sich mit der Anwendbarkeit der Unionsbürgerrichtlinie befassen, an gravierenden Begründungsmängeln. Versucht man, der Entscheidung einen sinnvollen Inhalt beizulegen, so scheint der Gerichtshof die Ansicht zu vertreten, dass die neuen materiellen Anforderungen an die Ausweisung von Unionsbürgern nach den Grundsätzen des intertemporalen Rechts nicht rückwirkend auf abgeschlossene Verwaltungsverfahren angewendet werden dürfen (siehe hierzu die Anmerkung).
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Die auflagenstarken Zeitungen der Türkei, HÜRRIYET, SABAH und MILLIYET, berichten heute beide über den großen Zuspruch in der Türkei auf die neuen Sprachkurse zur Erlangung eines Visums für Deutschland. Der mit dem reformierten deutschen Zuwanderungsrecht obligatorische Sprachkurs für nachziehende Ehegatten habe sich somit seit seiner Einführung im August durchgesetzt, so die Zeitungen. Insbesondere in den beiden größten Städten des Landes, Istanbul und Ankara, aber auch in den Städten, die aufgrund der Migration eine große Verbindung zu Deutschland haben, wie Kayseri, Yozgat und Konya, werden demnach immer mehr Sprachkurse eröffnet. Kursteilnehmer äußern sich in der SABAH positiv: „Somit erhalte ich die Möglichkeit, zusätzlich eine Sprache zu lernen“, so eine junge Frau, die erst kürzlich einen in Deutschland lebenden Türken geheiratet hat.
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