Nachrichten Ausländerrecht: Europa und EU

Nachrichten Ausländerrecht: Europa + EU

Wie die liberale MILLIYET als Aufmacher ihrer heutigen Europa-Seiten informiert, formiert sich breiter Widerstand in Europa lebender Türken gegen den Gesetzesvorschlag, mit dem die türkische Regierung Ministerpräsident Erdogans das türkische Staatsbürgerschaftsrecht reformieren will. Die Änderungen sehen vor, dass bei einer Wiedereinbürgerung eine Mindestaufenthaltszeit von drei Jahren in der Türkei nachzuweisen ist. Dies, so die Zeitung, würde insbesondere türkischstämmige Bürger in Deutschland betreffen, die sich erfolgreich in Deutschland haben einbürgern lassen und danach wieder ihre türkische annehmen wollen. Vielmehr forderten die Bürger, dass die Möglichkeit der Ausbürgerung abgeschafft werde. Somit werde dann auch Deutschland dazu gezwungen, die doppelte Staatsbürgerschaft zu akzeptieren, so die Zeitung.

Das europäische Ziel des freien Personenverkehrs ist erreicht. Am 21. Dezember 2007 sind Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakei, Slowenien, die Tschechische Republik und Ungarn dem Schengener Raum beigetreten. Damit entfallen die Binnengrenzkontrollen an den Land- und Seegrenzen zwischen diesen Ländern und zu den restlichen 15 Mitgliedstaaten. Unionsbürger können von der Iberischen Halbinsel bis zu den Baltischen Staaten und von Griechenland bis Finnland reisen, ohne sich Grenzkontrollen unterziehen zu müssen. Drittstaatsangehörige werden mit einem Schengen-Visum reisen können und brauchen nicht mehr wie bisher verschiedene nationale Visa zur Einreise.

Eine Untersuchung auf EU-Ebene zeigt, dass die Zahl der Asylanträge in der Gemeinschaft deutlich zurückgegangen sind.

Die Zahl der Asylanträge – 2006 waren es in allen 27 Mitgliedstaaten etwa 192000 – war in den letzten fünf Jahren in der EU rückläufig. Vergleicht man diesen Wert mit den über 670000 Anträgen im Jahr 1992 (Daten für die EU-15), so wird die starke Abnahme während dieses Zeitraums deutlich.

In Lissabon ist am Donnerstag, den 13. Dezember 2007 der neue EU-Vertrag unterzeichnet worden. Der Vertrag von Lissabon ersetzt die 2005 bei Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden gescheiterte Verfassung. Er sieht unter anderem einen auf zweieinhalb Jahre ernannten Ratspräsidenten und einen Hohen Repräsentanten für die Außenpolitik vor. Irland wird als einziges Land der EU ein Referendum über den Vertrag abhalten.

Im Hieronymus-Kloster in der portugiesischen Hauptstadt setzten zuerst Belgiens Regierungschef Guy Verhofstadt und dessen Außenminister Karel De Gucht ihre Unterschriften unter die Dokumente. Als Bundeskanzlerin Angele Merkel und Außenminister Frank-Walter Steinmeier das Podium betraten, gab es Applaus. Insgesamt finden sich die Unterschriften der Staats- und Regierungschefs von 27 Mitgliedsländern und ihrer jeweiligen Außenminister auf dem Dokument.

"Mit Unterzeichnung des Vertrags setzen wir einen Schlussstrich unter sechsjährige Debatten über unsere Institutionen", betonte EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso. Nach den Worten von Europaparlamentspräsident Hans-Gert Pöttering (CDU) tritt die Europäische Union nun "gestärkt" aus ihrer Verfassungskrise hervor. Er rief die Mitgliedstaaten auf, den Reformvertrag nun bis spätestens zum 1. Januar 2009 zu ratifizieren. Deutschland will dabei einer der ersten Staaten sein.

Die EU-Kommission, die in einem Fortschrittsbericht die Bilanz der Entwicklung in den Balkanländern und der Türkei zieht, rügt vor allem beim Beitrittskandidaten Türkei, dass die Reformen nur schleppend vorankommen. „Die Umsetzung der Reformen in der Türkei haben sich seit 2005 verlangsamt“, heißt es in dem Bericht.

EU-Erweiterungskommissar Olli Rehn forderte die Abschaffung oder Änderung des Paragraphen 301, der die Beitrittsgespräche mit der EU belaste. Justizminister Mehmet Ali Sahin kündigte an, er werde dem Parlament schon in wenigen Tagen eine Neufassung des Gesetzes vorlegen.

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