Nachrichten Ausländerrecht: Europa und EU

Nachrichten Ausländerrecht: Europa + EU

Die Europäische Kommission hat zwei Mitteilungen angenommen, in denen sie die Arbeit der Union der letzten Jahre im Bereich Justiz und Inneres Revue passieren lässt und die künftigen Prioritäten aufzeigt. Das geplante „Stockholmer Programm“ soll das Gerüst für Maßnahmen der Union auf den Gebieten Unionsbürgerschaft, Justiz, Sicherheit, Asyl und Einwanderung für die kommenden fünf Jahre bilden. Das Programm, das dem Europäischen Parlament vorgelegt und vom Europäischen Rat bis zum Jahresende angenommen werden soll, rückt den Bürger in den Mittelpunkt.

Staatspräsident Abdullah Gül hat das Gesetz zur türkischen Staatsbürgerschaft unterzeichnet. Aus dem neuen Gesetz wurde das nicht Antreten des Militärdienstes und die Annahme einer anderen Staatsbürgerschaft ohne Erlaubnis als Grund für die Ausbürgerung gestrichen. Mit einer Ausbürgerung ist beim Antreten des Militärdienstes in einem anderen Land, bei Kriegsbeteiligung und bei Türkeifeindlicher Propaganda zu rechnen.

Der Rat der Europäischen Union hat am 25. Mai 2009 den Richtlinienvorschlag zu Sanktionen gegen Personen, die Drittstaatsangehörige ohne legalen Aufenthaltstitel beschäftigen angenommen. Hiernach müssen Arbeitgeber, die einen Drittstaatsangehörigen einstellen wollen, zuvor kontrollieren ob sich dieser legal in der EU aufhält. Wird diese Pflicht verletzt, können Geldbußen verhängt, sowie sonstiger Verwaltungsmaßnahmen ergriffen werden.

Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 4. Juni 2009  in den verbundenen Rechtssachen C-22/08 und C-23/08 (Vatsouras und Koupatantze / ARGE Nürnberg 900) entschieden, dass ein Arbeitssuchender, der tatsächliche Verbindungen mit dem Arbeitsmarkt eines Mitgliedstaats hergestellt hat, eine finanzielle Leistung in Anspruch nehmen kann, die den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern soll.

Unabhängig von ihrer Einstufung nach nationalem Recht ist eine solche Leistung keine „Sozialhilfeleistung“, die die Mitgliedstaaten den Arbeitsuchenden versagen können.

Dass die Rechte türkischer Staatsangehöriger aus dem Assoziierungsabkommen mit der Türkei noch nicht vollständig erschlossen sind, zeigt die große Anzahl neuer Vorabentscheidungsverfahren an den Europäischen Gerichtshof.

So gibt es eine neue Vorlage zum Ausweisungsschutz türkischer Staatsangehöriger nach Art. 14 ARB 1/80 und je eine Vorlage zum Umfang der Rechtsstellung als Arbeitnehmer nach Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 und als Familienangehöriger nach Art. 7 ARB 1/80.

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