Nachrichten Ausländerrecht: Europa und EU

Nachrichten Ausländerrecht: Europa + EU

Nach den von Eurostat veröffentlichten EU-Asylzahlen für das Jahr 2008 wurden in den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union fast 240.000 Asylbewerber registriert. Dies entspricht 480 Bewerbern pro Million EU-Bürger. Die häufigsten Herkunftsländer waren dabei: Irak (29.000 oder 12%), Russland (21.100 oder 9%), Somalia (14.300 oder 6%), Serbien (13.000 oder 6%) und Afghanistan (12.600 oder 5%).

Staatspräsident Abdullah Gül hat das Gesetz zur türkischen Staatsbürgerschaft unterzeichnet. Aus dem neuen Gesetz wurde das nicht Antreten des Militärdienstes und die Annahme einer anderen Staatsbürgerschaft ohne Erlaubnis als Grund für die Ausbürgerung gestrichen. Mit einer Ausbürgerung ist beim Antreten des Militärdienstes in einem anderen Land, bei Kriegsbeteiligung und bei Türkeifeindlicher Propaganda zu rechnen.

Die Europäische Kommission hat zwei Mitteilungen angenommen, in denen sie die Arbeit der Union der letzten Jahre im Bereich Justiz und Inneres Revue passieren lässt und die künftigen Prioritäten aufzeigt. Das geplante „Stockholmer Programm“ soll das Gerüst für Maßnahmen der Union auf den Gebieten Unionsbürgerschaft, Justiz, Sicherheit, Asyl und Einwanderung für die kommenden fünf Jahre bilden. Das Programm, das dem Europäischen Parlament vorgelegt und vom Europäischen Rat bis zum Jahresende angenommen werden soll, rückt den Bürger in den Mittelpunkt.

Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 4. Juni 2009  in den verbundenen Rechtssachen C-22/08 und C-23/08 (Vatsouras und Koupatantze / ARGE Nürnberg 900) entschieden, dass ein Arbeitssuchender, der tatsächliche Verbindungen mit dem Arbeitsmarkt eines Mitgliedstaats hergestellt hat, eine finanzielle Leistung in Anspruch nehmen kann, die den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern soll.

Unabhängig von ihrer Einstufung nach nationalem Recht ist eine solche Leistung keine „Sozialhilfeleistung“, die die Mitgliedstaaten den Arbeitsuchenden versagen können.

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