Nachrichten Rechtsprechung

Bundesverfassungsgericht hat über Verfassungsmäßigkeit der Rücknahme einer Einbürgerung wegen Täuschung entschieden

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Urteil vom gestrigen Tage zum vorbezeichneten Aktenzeichen bei einem Votum von vier zu vier Stimmen entschieden, dass die Rücknahme einer Einbürgerung, die durch Täuschung erlangt wurde, auch dann nicht verfassungswidrig ist, wenn sie zur Staatenlosigkeit des Betroffenen führt.

Rechtsprechung Ausländerrecht ? OVG Nordrhein-Westfalen zur Fiktion eines Aufenthaltstitels

Das OVG Nordrhein-Westfalen Beschluss v. 23.03.2006 - 18 B 120/06 ? entschieden, dass die Fiktion eines Aufenthaltstitels nach § 81 Abs. 4 AufenthG auch eingreift, wenn der Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltstitels erst nach Ablauf der Geltungsdauer des Titels und damit verspätet gestellt wird; die Verspätung darf aber nur so geringfügig sein, dass ein innerer Zusammenhang zwischen dem Ablauf der Geltungsdauer des Titels und dem Antrag gewahrt ist.

Rechtsanwalt für Ausländerrecht Thomas Oberhäuser übernimmt Mandate aus Bayern

Der auf Ausländerrecht spezialisierte Rechtsanwalt Thomas Oberhäuser aus er Kanzlei Oberhäuser & Lange, Ulm übernimmt gerne Mandate für Anfragen die über das Potal Migrationsrecht.Net aus dem Postleitzahlbereich 8?. kommen. Weiter Rechtsanwälte für Ausländerrecht in Deutschland finden Sie hier <...>.

BVerfG, 2 BvR 1935/05 vom 23.1.2006, Art. 6 Abs. 1 GG, Ausweisung eines mitsorgeberechtigten nichtehelichen Vaters eines deutschen Kindes

Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage aufenthaltsrechtlicher Schutzwirkungen aus Art. 6 GG im Falle eines wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln ausgewiesenen, mitsorgeberechtigten nichtehelichen Vaters eines deutschen Kleinkindes.

Fiktion eines Aufenthaltstitels (§ 81 Abs. 4 AufenthG), verspäteter Antrag auf Aufenthaltserlaubnis, Befreiung vom Visumsverfahren (§ 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG)

Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat mit Beschluss vom 12.04.2006 (Az.: 8 G 309/06(2)) entschieden, dass verspätete Anträge auf Erteilung einer anderen Aufenthaltserlaubnis Fiktionswirkung nach § 81 Abs. 4 AufenthG entfalten. Außerdem führte die fehlerhafte Ermessensausübung im Hinblick auf die Befreiung vom Visumsverfahren zu Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis.

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