Nachrichten Rechtsprechung

EuGH entscheidet Jahresfrist und Visumsverfahren mit EG-Recht unvereinbar (Drittstaatsangehörige - Rs. C-244/04):

Klage der Kommission gegen Deutschland erfolgreich: Verfahrenshürden für die Arbeitnehmerentsendung nach Deutschland sind unverhältnismäßig. Der EuGH (Rechtsprechung Ausländerrecht) hat am 19. Januar 2006 in der Rechtssache C-244/04 entschieden, dass die Arbeitsvisumsregelung, die Deutschland auf von anderen Mitgliedstaaten entsandte Drittstaatsangehörige anwendet, gegen die Dienstleistungsfreiheit aus Art. 49 EG verstößt.

BGH erklärt Flughafenverbot für Abschiebungsgegnerin rechtmäßig

KARSLRUHE ? Am 20. Januar 2005 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Flughafen Frankfurt a.M. eine Flughafenverbot gegenüber einer Abschiebungsgegenerin aussprechen durfte(Az.: V ZR 134/05). Denn der Flughafen müsse keine Demonstrationen oder ähnliche Aktionen dulden, wenn diese konkret geeignet seien, eine Störung des Flughafenbetriebs herbeizuführen.

EuGH, Urteil vom 10. Januar 2006 - Rechtssache C-230/03 - ARB 1/80 Unterbrechung der Beschäftigungszeiten

Das Vorlageverfahren betraf die Rechtsstellung des türkischen Staatsangehörigen Herrn Sedef, der über lange Zeit rechtmäßig in einem Mitgliedstaat beschäftigt war und dort die Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis beantragte, wobei er sich auf das von Art. 6 Abs. 1 dritter Gedankenstrich des Beschlusses Nr. 1/80 verliehene Recht auf freien Zugang zu jeder von ihm gewählten Beschäftigung im Lohn- oder Gehaltsverhältnis mit der Begründung berief, dass die Zusammenrechnung der seinem Antrag vorausgegangenen Beschäftigungszeiten eine Dauer von mehr als vier Jahren ergebe. Die Rechtsprechung Bundesverwaltungsgericht ging in der Vorlageentscheidung von folgenden Feststellungen aus:

Neue Mitglieder am Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften: Richter Lars Bay Larsen und Eleanor V. E. Sharpston

Am 10. Januar 2006 hat am Europäischen Gerichtshof (EUGH)eine feierliche Sitzung aus Anlass des Ausscheidens von Herrn Francis Geoffrey Jacobs und Herrn Claus Christian Gulmann sowie des Amtsantritts von Herrn Lars Bay Larsen und Frau Eleanor V. E. Sharpston stattgefunden. Mit Beschlüssen der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften vom 20. Juli 2005 und 14. Oktober 2005 waren Herr Lars Bay Larsen und Frau Eleanor V. E. Sharpston für die Zeit bis zum 6. Oktober 2009 zum Richter bzw. zur Generalanwältin am Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften ernannt worden.Herr Lars Bay Larsen folgt Herrn Claus Christian Gulmann nach, der vom 7. Oktober 1991 bis zum 6. Oktober 1994 das Amt des Generalanwalts und seit 7. Oktober 1994 das des Richters am Gerichtshof ausgeübt hat. Frau Eleanor V. E. Sharpston folgt Herrn Francis Geoffrey Jacobs nach, der das Amt des Generalanwalts am Gerichtshof seit 7. Oktober 1988 ausgeübt hat.

Bundesverwaltungsgericht, Urteil des 1. Senats vom 13. September 2005 - BVerwG 1 C 7.04, Abschaffung des Vorverfahrens in Baden-Württemberg

Die Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu den Auswirkungen der Abschaffung des Vorverfahrens in Baden-Württemberg liegt nunmehr vor. Das Bundesverwaltungsgericht hat folgende drei Leitsätze aufgestellt:

  1. Die gemeinschaftsrechtlichen Verfahrensgarantien des Art. 9 Abs. 1 RL 64/221/EWG, die unmittelbar für Unionsbürger bei behördlicher Beendigung ihres Aufenthalts gelten, sind auch auf türkische Arbeitnehmer anzuwenden, die ein Aufenthaltsrecht nach dem ARB 1/80 haben.
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