EuGH: Regelung über Auslands-BAföG in Deutschland europarechtswidrig?
Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes, Damaso Colomer, hat am 20. März 2007 in der verbundenen Rechtssache C-11/06 und C-12/06 mitgeteilt, dass die Anforderungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) die Freizügigkeit von Studenten in unzulässiger Weise beschränkten und damit europarechtswidrig seien.
Es geht um die Frage, ob Deutschland seinen Staatsangehörigen für ein Vollstudium im Ausland Ausbildungsförderung nach dem BAföG gewähren muss. Nach dem geltenden Recht wird ein solches Vollstudium nur dann gefördert, wenn ein Student zu diesem Zweck täglich zwischen seinem ständigen Wohnsitz in Deutschland und der ausländischen Ausbildungsstätte pendelt. Wer kein Grenzgänger ist, kann für ein Auslandsstudium nur dann BAföG erhalten, wenn es sich dabei um die Fortsetzung des mindestens einjährigen Besuchs einer deutschen Hochschule handelt..
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