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Rechtsanwalt Ausländerrecht - eine Auswahl von Rechtsanwälten in Deutschland

 

Unsere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen für alle Fragen des Deutschen Ausländerrechts und Europäischen Migrationsrechts. Sie erhalten von diesen Rechtsanwälten indivuelle Rechtsberatung zu Fragen rund um Aufenthaltserlaubnis, Staatsbürgerschaft, Arbeitserlaubnis, Familienzusammenführung, Integrationskurse, Zuwanderungsgesetz, Beschäftigungsverordnung, Dienstleistungsfreiheit etc. Wenden Sie sich an den Anwalt oder die Rechtsanwältin in Ihrer Nähe.

Präzisierung der Modalitäten des Schutzes von Menschen mit Behinderung auf dem Gebiet der Kündigung im Hinblick auf die RL 2000/78/EG

Der EuGH äußert sich in seinem Urteil vom 11.07.2006 in der Rechtssache C-13/05 Sonia Chacón Navas / Eurest Colectividades SA erstmals zum Begriff „Behinderung“ im Sinne der Richtlinie über die Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf im Hinblick auf die Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (ABl. L 303, S. 16).

Anmerkung zu HessVGH, 7 TG 1148/06:  Verwurzelung, Schutz des Privatlebens und Verhältnismäßigkeit im Rahmen von Art. 8 EMRK

Der HessVGH hat mit Beschluss vom 6.6.2006 (Az.: 7 TG 1149/06) einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Darmstadt aufgehoben, mit dem die Vollziehung der Abschiebung in Hinblick auf einen möglichen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 8 EMRK ausgesetzt worden war.

Entscheidung HessVGH zum Ausländerrecht: Kein dauerhaftes Bleiberecht aus Art. 8 EMRK nach geduldetem Aufenthalt

Nach einem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 7. Juli 2006, Aktenzeichen 7 UE 509/06, haben Ausländer, die sich seit Jahren in der Bun-desrepublik Deutschland aufhalten und zur Ausreise aus dem Bundesgebiet ver-pflichtet sind, nicht allein deshalb einen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis, weil ihnen eine freiwillige Ausreise aufgrund der Dauer ihres Auf-enthaltes und einer Integration in die hiesigen Lebensverhältnisse aus ihrer Sicht nicht zumutbar ist.

EuGH zur Haftung der Mitgliedstaaten: Richterprivileg und Haftungsbeschränkung

Der EuGH hat in der Rechtssache C-173/03, TDM, am 13. Juni 2006 entschieden, dass ein Mitgliedstaat für Schäden haftet, die dem Einzelnen durch einem obersten Gericht zuzurechnende offenkundige Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht entstanden sind.

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