Ausländerrecht ? Rechtsprechung ARB 1/80: ?Vier-Augen-Prinzip? bei Ausweisungsverfügung, VG Stuttgar
Entscheidung des VG Stuttgart zum ?Vier-Augen-Prinzip? bei Ausweisungsverfügung
Die 5. Kammer des VG Stuttgart hat mit Urteil vom 07.02.2006 (5 K 5146/04) entschieden, dass eine Ausweisungsverfügung wegen Verletzung des gemeinschaftsrechtlichen ?Vier-Augen-Prinzips?, welches bei Unionsbürgern und türkischen Staatsangehörigen, die Rechts aus Art. 6 oder 7 ARB 1/80 ableiten können, grundsätzlich die Durchführung eines Widerspruchsverfahrens erfordert, unheilbar rechtswidrig ist. Dabei wurde der Frage nachgegangen, ob die bevorstehende Aufhebung des Art. 9 RL 64/221/EWG durch die Unionsbürgerrichtlinie oder die Regelung des § 46 LVwVfG zur Unbeachtlichkeit des Verfahrensfehlers führen können.

