Nachrichten Rechtsprechung

Niedersächsisches Finanzgericht spricht Ausländer ohne Aufenthaltstitel Kindergeld zu

HANNOVER ? Mit Urteil vom 23.01.2006 zum vorbezeichneten Aktenzeichen (externer Link) hat das Niedersächsiche Finanzgericht unter Heranziehung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Kindergeld für Ausländer aus dem Monat Juli 2004 einem Ausländer, der Vater von drei Kindern ist und sich im streitgegenständlichen Zeitraum allein aufgrund eines Abschiebungshindernisses erlaubt in Deutschland aufhielt, einen Anspruch auf Kindergeld zugebilligt. Möglicherweise hat diese Entscheidung Auswirkungen auf die Beratungen über den nur vier Tage später vorgelegten Gesetzentwurf (BT-Drs. 68/06 vom 27.01.2006, externer Link, *.pdf), Migrationsrecht.net berichtete, interner Link), mit denen die Bundesregierung auf die Beanstandungen des Bundesverfassungsgerichts aus seinen Entscheidungen vom 06.07.2004 zu den Az. 1 BvL 4/97 (NVwZ 2005, 201 ff.) und 1 BvR 2515/95 reagieren will.

EuGH, Urteil vom 16.02.2006, Torun, Rechtssache C-502/04, Vorabentscheidungsersuchen des BVerwG vom 3. August 2004, Auslegung des Art. 7 Abs. 2 ARB 1/80

Rechte der Kinder türkischer Wanderarbeitnehmer gestärkt: In einem Verfahren gegen die Stadt Augsburg entschied der Europäische Gerichtshof am 16.02.06 im Falle eines zu mehr als drei Jahren Gefängnis verurteilten Drogenabhängigen, dass auch erwachsene Kinder nur bei konkreter Gefahr für die öffentliche Ordnung, Sicherheit und Gesundheit oder bei Verlassen des Hoheitsgebietes für einen nicht unerheblichen Zeitraum (ohne berechtigte Gründe) ihr Aufenthaltsrecht nach dem Assoziationsabkommen der EU mit der Türkei verlieren.

Verunglimpfung: Koran in Deutschland / Politiker in der Türkei

Der Karikaturen-Streit ist zu einem weltweiten Konflikt geworden. Weniger populär aber von ähnlicher Brisanz ist der Fall der ab heute in Lüdinghausen bei Münster verhandelt wird. Der Angeklagte harter mit Koranversen bedrucktes Toilettenpapier im Internet verkaufen wollen.  Ein türkisches Gericht in Ankara hat vergangene Woche in einem Fall der Verunglimpfung weltlicher Leitfiguren die Entschädigungsklage des türkischen Ministerpräsidenten Erdogan gegen ein Satiremagazin wegen einer Karikaturenserie abgewiesen.

Rechtsprechung des VGH Kassel zum Ausländerrecht -  Beschluss vom 15.02.2006, 7 TG 106/06, S

Der 7. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hat mit Beschluss vom 15. Februar 2006 (Az.: 7 TG 106/06)der Beschwerde gegen die Entscheidung des VG Darmstadt vom 21. Dezember 2005 entsprochen und die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, mit der ein mögliches Aufenthalts-recht aus Art. 8 Abs. 1 EMRK (Schutz des Privatlebens) angenommen worden war, aufgehoben. chutz des Privatlebens, Art. 8 Abs. 1 EMRK

EuGH, Schlussanträge des Generalanwalts Maduro, Rechtssachen C-94/04 und C-202/04 Cipolla / Portolese und Macrino und Capodarte / Meloni, Gebührenordnung, Rechtsanwälte, Dienstleistungsverkehr, Wettbewerbsrecht

Nach Auffassung von Generalanwalt Poiares Maduro beschränkt die Festlegung von Mindestgebühren für Rechtsanwälte den freien Dienstleistungsverkehr.

Rechtsprechung EuGH - Sachverhalt

Dem Rechtsstreit beim EuGH liegt folgender Sachverhalt zugrunde: In Italien schreibt eine Gebührenordnung für Rechtsanwälte bindende Mindest- und Höchstsätze der Anwaltsgebühren vor. Diese Gebühren werden alle zwei Jahre vom Nationalen Rat der Rechtsanwälte festgesetzt und anschließend vom Justizminister genehmigt. Der EuGH hat die Art und Weise, in der diese Gebührenordnung erlassen wurde, bereits in der Rechtssache Arduino geprüft und sie für mit dem gemeinschaftlichen Wettbewerbsrecht vereinbar erklärt. Der Gerichtshof stellte dazu seinerzeit fest, dass der italienische Staat die Regelung des fraglichen Tätigkeitsbereichs nicht privaten Wirtschaftsteilnehmern überlassen hatte, da der Nationale Rat der Rechtsanwälte dem Justizminister für die Gebührenordnung nur einen Entwurf vorlegte, den der Minister in eigener Entscheidung ändern oder dessen Inkrafttreten er aufschieben konnte. Im Anschluss an dieses Urteil wollten nunmehr zwei italienische Gerichte vom Gerichtshof wissen, ob andere Aspekte dieser italienischen Regelung mit dem Wettbewerbsrecht und dem Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs vereinbar sind.

Seite 130 von 149