Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat mit Urteil vom 25. Juni 2007 (Az. 11 UE 52/07) entschieden, dass türkische Arbeitnehmer, die mindestens zehn Jahre in Deutschland leben, unter bestimmten Voraussetzungen einen Abschiebeschutz wie Bürger der Europäischen Union genießen. Nach den Vereinbarungen des europäisch-türkischen Assoziationsrates muss auch Türken ein "erhöhter Ausweisungsschutz" zuerkannt werden. Das gilt allerdings nur für länger in der EU lebende türkische Arbeitnehmer und ihre Familien. Weiterlesen ...
Der Generalsekretär des russischen Sicherheitsrates, Igor Ivanov, erklärte, dass sie gegen die Gründung eines unabhängigen Kurdenstaates im Nordirak seien und dass die Einheit des Irak bewahrt werden müsse. Er sagte: "Wir sind dafür, dass der Irak als Ganzes bestehen bleibt, und sind überzeugt, dass Spaltungstendenzen und Unterstützungen in dieser Richtung die Lage des Irak nur noch weiter erschweren werden." (Cumhuriyet)