Nachrichten Rechtsprechung

Landgericht Berlin verkündet Urteil im Ehrenmord-Prozess gegen die drei Brüder Sürücü

Die 18. große Strafkammer des Landgerichts hat am 13. April 2006 den jüngsten Angeklagten, Ayhan Sürücü, wegen Mordes in Tateinheit mit unerlaubtem Erwerb und unerlaubtem Führen einer halbautomatischen Kurzwaffe zu einer Jugendstrafe von neun Jahren und drei Monaten verurteilt. Der Angeklagte, der zur Tatzeit achtzehn Jahre und zehn Monate alt und damit Heranwachsender war, hat die Tötung seiner Schwester Hatin Sürücü am ersten Verhandlungstag eingeräumt. Die Kammer erachtete dieses Geständnis auch aufgrund der übrigen Beweisergebnisse als glaubhaft. Sie sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte bei der Tötung heimtückisch, d. h. unter Ausnutzung der Wehrlosigkeit des durch den plötzlichen Angriff überraschten Opfers gehandelt hat. Sie hat weiter festgestellt, dass der Angeklagte aus niedrigen Beweggründen seine Schwester tötete, da er sich der Familienehre wegen, die er durch den Lebensstil seiner Schwester verletzt sah, als Vollstrecker über deren Lebensrecht erhob. Als Maßstab für die Bewertung des Tatmotivs hat die Kammer auf die Vorstellungen der Rechtsgemeinschaft der Bundesrepublik Deutschland abgestellt.

Hessisches Landessozialgericht: Erste Angabe des Geburtsdatums entscheidet

Die Praxis in Behörden und Gerichten kennt das Problem: viele Migrantinnen und Migranten kennen ihr genaues Geburtsdatum nicht; vereinzelt machen sie auch absichtlich falsche Angaben. Soweit sie ihr Alter tatsächlich nicht kennen, liegt dies oftmals daran, dass ihre Personenstandsdaten beispielsweise aufgrund schlechter Behördenpraxis, fehlender Infrastruktur oder lückenhafter Rechtsvorschriften in ihrem Herkunftsland nicht vollständig belegbar sind. Medizinisch ist dem Problem nur bedingt beizukommen, da es bislang nicht möglich ist, das Alter lebender Personen eindeutig festzustellen. Ärztliche Gutachten sind daher als Erkenntisquelle nur bedingt tauglich.

Rechtsprechung Ausländerrecht BVerwG

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 14.03.2006, Az. 1 C 5.05, Abschiebungskosten bei Flugbegleitung durch ausländische Sicherheitskräfte

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 14.03.2006 darüber entschieden, unter welchen Voraussetzungen ein Ausländer, der auf dem Luftweg in sein Heimatland abgeschoben wird, für die Kosten einer Flugbegleitung durch ausländisches Sicherheitspersonal aufzukommen hat.

Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 14.03.2006, Az. 1 C 3.05 und 1 C 11.05, Zwangsgeld gegen Fluggesellschaft aufgehoben

Die im Jahr 2002 gegen die Fluggesellschaft British Airways ausgesprochene Androhung und Festsetzung eines Zwangsgeldes in Höhe von 1000 Euro wegen unzulässiger Beförderung von Fluggästen sind rechtswidrig. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die entsprechenden Bescheide der Grenzschutzdirektion Koblenz wegen deren fehlender sachlicher Zuständigkeit aufgehoben und die beklagte Bundesrepublik Deutschland zur Rückzahlung des Zwangsgelds verurteilt.

OVG Münster, Beschlüsse vom 28.03.2006, Az.: 8 A 4905/05.A; 8 A 4908/05.A, Asylrecht, Widerruf der Asylanerkennung, Metin Kaplan

Der 8. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat mit zwei Beschlüssen vom 28. März 2006 die Anträge der Ehefrau und der Tochter des im Oktober 2004 in die Türkei abgeschobenen Metin Kaplan auf Zulassung der Berufung gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts Köln abgelehnt, mit denen der Widerruf ihrer Asylanerkennung als rechtmäßig angesehen worden war.

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