Landgericht Berlin, Ehrenmord-Prozess, Hatin Sürücü, Urteil, Integrationsbeauftragter Piening
Landgericht Berlin verkündet Urteil im Ehrenmord-Prozess gegen die drei Brüder Sürücü
Die 18. große Strafkammer des Landgerichts hat am 13. April 2006 den jüngsten Angeklagten, Ayhan Sürücü, wegen Mordes in Tateinheit mit unerlaubtem Erwerb und unerlaubtem Führen einer halbautomatischen Kurzwaffe zu einer Jugendstrafe von neun Jahren und drei Monaten verurteilt. Der Angeklagte, der zur Tatzeit achtzehn Jahre und zehn Monate alt und damit Heranwachsender war, hat die Tötung seiner Schwester Hatin Sürücü am ersten Verhandlungstag eingeräumt. Die Kammer erachtete dieses Geständnis auch aufgrund der übrigen Beweisergebnisse als glaubhaft. Sie sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte bei der Tötung heimtückisch, d. h. unter Ausnutzung der Wehrlosigkeit des durch den plötzlichen Angriff überraschten Opfers gehandelt hat. Sie hat weiter festgestellt, dass der Angeklagte aus niedrigen Beweggründen seine Schwester tötete, da er sich der Familienehre wegen, die er durch den Lebensstil seiner Schwester verletzt sah, als Vollstrecker über deren Lebensrecht erhob. Als Maßstab für die Bewertung des Tatmotivs hat die Kammer auf die Vorstellungen der Rechtsgemeinschaft der Bundesrepublik Deutschland abgestellt.