VG Meiningen zum Eilrechtsschutz aufgrund der Rückführungsrichtlinie
§ 34 a Abs. 2 AsylVfG findet aufgrund der Direktanwendung der RL 2008/115/EG bei Folgeantragstellern keine Anwendung, da Art. 13 Abs 1 und 2 dieser RL den Mitgliedstaaten einen gesetzlichen Eilrechtsschutz auferlegt.

