BVerfG zur Rechtswidrigkeit des Festhaltens bei Identitätsfeststellung und ED-Maßnahme
Die Vorschrift des § 163b Abs. 1 Satz 2 StPO lässt ein Festhalten zur Identitätsfeststellung nur zu, wenn die Identität sonst nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann. Weiterlesen ...