Bundespolizei unzuständig bei Zurückschiebung ohne räumlich-zeitlichen Zusammenhang zum unerlaubten Grenzübertritt
BGH, Beschluss vom 28.04.2001 - V ZB 239/10 -. Weiterlesen ...
BGH, Beschluss vom 28.04.2001 - V ZB 239/10 -. Weiterlesen ...
Die Vorschrift des § 163b Abs. 1 Satz 2 StPO lässt ein Festhalten zur Identitätsfeststellung nur zu, wenn die Identität sonst nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann. Weiterlesen ...
Das Bundesverwaltungsgericht hat im Verfahren 1 C 6.10 keine Entscheidung dazu treffen müssen, ob das Spracherfordernis auch beim Nachzug zu einem deutschen Ehegatten mit höherrangigem Recht, insbesondere mit dem besonderen Schutz von Ehe und Familie, zu vereinbaren ist. Weiterlesen ...