Nachrichten Ausländerrecht: Europa + EU
Liebe Nutzer,
seit Anfang September finden Sie das neue Informationsportal zur Mobilität in Europa „europa-mobil.de“ im Internet. Die Website erläutert praxisorientiert und ausschließlich am Einzelfall, was es heißt, in Europa zu leben und zu arbeiten. Experten mit langjähriger Beratungspraxis zur Mobilität haben bereits 200 Einzelfälle recherchiert und mit den Fragen und Antworten ins Netz gestellt. Jedes einzelne „Fact-Sheet“ bietet Ihnen detaillierte Informationen zum einzelnen Fall, Ansprechpartner und gegebenenfalls Verweise auf einschlägige Rechtsgrundlagen. (Link: http://www.europa-mobil.de) .
Täglich wird die Seite um neue Antworten erweitert. Darüber hinaus bietet das Portal aktuelle Übersichten über die EU-Informationsstellen. Und für den, der über die rechtlichen Hintergründe mehr erfahren möchte, gibt der „EuGH-Kompass“ einen Überblick über die Entwicklung der Arbeitnehmerrechte im EU-Binnenmarkt anhand der bisherigen Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs.
Die neue Website ist ein gemeinsames Projekt der Internetredaktion der Berliner Agentur Euro-Informationen und der Grenzgängerberatungsstelle der Regio Aachen. Sie wird im Rahmen des Europäischen Jahres der Mobilität von der Europäischen Kommission gefördert.
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Mit den Schlussanträge des Generalanwalts L. A. Geelhoed vom 12. September 2006 in der Rechtssache Tum und Dari C- 16/05 wurde umfassend zu den Auswirkungen der Standstillklausel des Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls auf die Einreisevoraussetzungen für selbstständige türkische Staatsangehörige Stellung bezogen. Damit wird zur Lösung einer der wichtigsten Fragen des Assoziationsrechts beigetragen. Der Generalanwalt kam zu folgendem Ergebnis:
"Artikel 41 Absatz 1 des am 23. November 1970 in Brüssel unterzeichneten Zusatzprotokolls zum Assoziierungsabkommen untersagt es einem Mitgliedstaat nicht, von dem Tag an, an dem das Protokoll in diesem Mitgliedstaat in Kraft getreten ist, für einen türkischen Staatsangehörigen, der sich in diesem Mitgliedstaat zur Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit niederlassen will, neue Beschränkungen in Bezug auf die Bedingungen und das Verfahren für die Einreise in sein Hoheitsgebiet einzuführen. "
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Anti-Zwangsehen-Kampagne der HÜRRIYET für PR-Oscar nominiert
Höchst erfreut zeigt sich die HÜRRIYET heute über ihre Nominierung für den als Oscar der PR-Branche geltenden Golden World Award der International Public Relations Association (IPRA).
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STRASSBURG - In den zwei Entscheidungen Coorplan-Jenni GmbH and Hascic sowie Jurisic and Collegium Mehrerau gegen Österreich hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zugunsten der prozessualen Rechte von Migranten entschieden. In den am 27. Juli 2006 getroffenen Entscheidungen stellt der Gerichtshof eine Verletzung des in Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verbürgten Rechts auf freien Zugang zu Gerichten durch Österreich fest.
Deutsches Schulsystem verantwortlich für die schlechten Ergebnisse türkischer Schüler
Erfreut zeigt sich die liberal-islamische TÜRKIYE über Aussagen der türkischen Wissenschaftlerin Yasemin Karakasoglu über türkische Eltern in Deutschland. Nach einer Umfrage des Zentrums für Türkeistudien strebten mehr als drei Viertel der türkischstämmigen Eltern für ihre Kinder das Abitur an. Unklarheiten gebe es dabei aber über die Organisationsform der Schulen, da das türkische Schulsystem keine Aufteilung der Schulformen kennt. Auch seien die meist schlecht gebildeten Eltern nicht in der Lage, ihre Kinder in Bildungsfragen genügend zu unterstützen, so Karakasoglu.
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