Arbeitnehmerfreizügigkeit EU, Beschränkung, Ausländerrecht EU, Arbeitnehmer
Aufrechterhaltung der Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit für die neuen Mitgliedstaaten de EU (relative Arbeitnehmerfreizügigkeit)
Seit der Erweiterungsrunde am 1. Mai 2004 haben die ?alten? Mitgliedstaaten die Möglichkeit, Übergangsbestimmungen für die Beschränkung ihres Arbeitsmarktes gegenüber Arbeitnehmern der acht neuen Mitgliedstaaten zu erlassen. Sie erlauben eine nationale zeitlich begrenzte Einschränkung der Freizügigkeit von Arbeitnehmern.

