Rechtsprechung EuGH Arbeitszeiten, Urlaub - C-134/04, C-257/04
EuGH, Urteil vom 16.3.2006, Rechtssachen C-134/04 und C-257/04: Einbeziehung von Entgelt für den Jahresurlaub in den Arbeitslohn unzulässig
Der EuGH hat am 16. März 2006 in der verbundenen Rechtssachen C-131/04 und C-257/04 entschieden, dass eine Regelung gegen Artikel 7 der Richtlinie 93/104/EG (Richtlinie vom 23. November 1993 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung) verstößt, die das Entgelt für den Jahresurlaub in den Stunden- oder Tageslohn miteinbezieht, anstatt diese Zahlung für einen bestimmten Urlaubsabschnitt zu leisten (?rolled-up holiday pay?).