Aktuelle Probleme des Immobilienverkaufs in Spanien. Unzulässig überhöhte Gewinnsteuer beim nichtresidenten Immobilienverkäufer führt zur Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahren durch die EU. Verletzung des Grundrechts auf freien Kapitalverkehr
Empfehlungen zum praktischen Vorgehen beim Immobilienverkauf in Spanien
Vergleicht man die Besteuerungshöhe des Verkaufsgewinnes nach mindestens einem Jahr Eigentumsinhaberschaft so ergibt sich eine Differenz von 20% zu Ungunsten in Spanien nichtresidenter Personen. Während der nichtresidente Verkäufer pauschal mit 35% besteuert wird liegt der Steuersatz beim in Spanien residenten Verkäufer bei 15%.
Bei einem rechnerischen Verkaufsgewinn von 100.000 ? ,- Differenz zwischen notariellen Verkaufs- und Erwerbspreis -, bedeutet dies für den in Spanien nichtresidenten Verkäufer bereits einen um 20.000 ? niedrigeren Nettoverkaufserlös.