Nachrichten Ausländerrecht: Europa und EU

Aktuelle Probleme des Immobilienverkaufs in Spanien. Unzulässig überhöhte Gewinnsteuer beim nichtresidenten Immobilienverkäufer führt zur Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahren durch die EU. Verletzung des Grundrechts auf freien Kapitalverkehr

Empfehlungen zum praktischen Vorgehen beim Immobilienverkauf in Spanien

Vergleicht man die Besteuerungshöhe des Verkaufsgewinnes nach mindestens einem Jahr Eigentumsinhaberschaft so ergibt sich eine Differenz von 20% zu Ungunsten in Spanien nichtresidenter Personen. Während der nichtresidente Verkäufer pauschal mit 35% besteuert wird liegt der Steuersatz beim in Spanien residenten Verkäufer bei 15%.

Bei einem rechnerischen Verkaufsgewinn von 100.000 ? ,- Differenz zwischen notariellen Verkaufs- und Erwerbspreis -, bedeutet dies für den in Spanien nichtresidenten Verkäufer bereits einen um 20.000 ? niedrigeren Nettoverkaufserlös.

Das Jahr 2006 ist von der EU zum Europäischen Jahr der Arbeitnehmermobilität ausgerufen worden

Die offizielle Eröffnung des Jahres wird am 20. und 21. Februar in Brüssel stattfinden. Aus diesem Anlass wird eine internationale Konferenz zum Thema "Die Mobilität der Arbeitnehmer: ein Recht, eine Wahl oder eine Möglichkeit? " organisiert werden, die verschiedene Aspekte der Arbeitnehmermobilität im Rahmen der Ziele von Lissabon untersuchen soll und zugleich richtungsweisend für die Debatten und Pilotaktionen des "Europäischen Jahres" werden kann. Die Konferenz sowie die Eröffnung des Europäischen Jahres wird von der offiziellen Vorstellung des neuen EURES-Internetportals begleitet werden, das in Zukunft allen EU-Bürgern direkten Zugang zu allen Stellenanzeigen der öffentlichen Dienste der Mitgliedsstaaten gewähren wird. Das Internetportal wird dann rund eine Million vakante Stellen präsentieren können.

Europäische Kommission beschließt  verstärkte Zusammenarbeit im Asylrecht und Errichtung eines Europäischen Asylsystems

Die Kommission hat am 25. Januar 2006 eine Mitteilung angenommen, in der sie ein Programm für die Zusammenarbeit mit Drittländern in den Bereichen Migration und Asyl darstellt. In Fortsetzung des so genannten AENEAS-Programms, das von der Kommission eingeführt wurde, um in Drittstaaten Maßnahmen im Bereich Asyl und Migration zu finanzieren, ist das Ziel der aktuellen Initiative, spezifische ergänzende Hilfe für Drittländer zu erbringen. So soll unter anderem eine gut organisierte Steuerung der Arbeitskräftemigration dadurch gefördert werden, dass Informationen zum rechtlichen Rahmen und zu den Möglichkeiten der Arbeitsmigration verbreitet werden. Weiterhin soll die illegale Einwanderung bekämpft werden. In diesem Zusammenhang schlägt die Kommission unter anderem vor, insbesondere gegen Einschleusungen und Menschenhandel vorzugehen und Informationen herauszugeben, die auf die Abschreckung illegaler Immigration und auf die Stärkung des Bewusstseins für die damit verbundenen Risiken abzielen.

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