Nachrichten Ausländerrecht: Europa und EU

Nachrichten Ausländerrecht: Europa + EU

Kommissionsbericht fordert zukunftsorientierte Migrationsmaßnahmen.
Dazu gehören eine wirksame Strategie für legale Zuwanderung und Integration sowie eine modernere und effizientere Steuerung der Reiseströme an den EU-Außengrenzen. Außerdem muss der Menschenhandel entschiedener bekämpft und besser gegen die irreguläre Migration vorgegangen werden; gleichzeitig müssen die Grundrechte von Zuwanderern und Asylsuchenden sichergestellt werden.

Das Handbuch der Europäischen Grundrechteagentur zu den europarechtlichen Grundlagen im Bereich Asyl, Grenzen und Migration bietet einen Überblick über das geltende Recht im Zusammenhang mit Asyl, Grenzmanagement und Einwanderung und umfasst sowohl das Recht der Europäischen Union als auch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Im Handbuch wird die Situation derjenigen Ausländer untersucht, die in der EU in der Regel als Drittstaatsangehörige bezeichnet werden.

Im Zeitraum 2008-2010 gab es 23 632 ermittelte oder mutmaßliche Opfer des Menschenhandels in der EU. Diese erschreckende Zahl ist das Ergebnis des ersten Berichts über Menschenhandel in Europa, der heute von der Europäischen Kommission vorgestellt wird. Nach diesem Bericht stieg die Zahl der Opfer innerhalb der EU zwischen 2008 und 2010 um 18 %. Allerdings landen immer weniger Menschenhändler hinter Gittern. Die Zahl der Verurteilungen sank im gleichen Zeitraum um 13 %.

Der EuGH hat in der Rechtssache ZZ (C-300/11) entschieden, dass einem Betroffenen der wesentliche Inhalt der Begründung einer Entscheidung mitzuteilen ist, mit der ihm die Einreise in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats verboten wird Ein Mitgliedstaat kann es allerdings im Rahmen des unbedingt Erforderlichen ablehnen, dem Betroffenen Gründe mitzuteilen, deren Offenlegung die Sicherheit des Staates beeinträchtigen könnte. Dem Betroffenen muss aber der wesentliche Inhalt der Gründe mitgeteilt werden, auf denen eine Entscheidung über ein Einreiseverbot beruht, da der erforderliche Schutz der Sicherheit des Staates nicht zur Folge haben kann, dass dem Betroffenen sein Recht darauf, gehört zu werden, vorenthalten und damit sein Recht auf einen Rechtsbehelf wirkungslos wird.

Nach Ansicht von Generalanwalt P. Cruz Villalón in der Rechtssache Demirkan (C-221/11) haben türkische Staatsangehörige kein Recht auf visumfreie Einreise in die EU, um dort Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen Jedenfalls reiche die Berufung auf die bloße Möglichkeit, bei einem Familienbesuch in der EU Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, nicht aus, um ein solches Recht zu begründen.

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