Nachrichten Ausländerrecht: Europa + EU
Die EU-Kommission hat in der Rechtssache Demir (C-225/12) mit schriftlicher Erklärung vom 3. September 2012 zum Anwendungsbereich der Stillhalteklausel des Art. 13 ARB 1/80 ausgeführt, dass diese Bestimmung auf jede neue, nach dem 1. Dezember 1980 eingeführte materiell- und oder verfahrensrechtliche Voraussetzung für die erste Zulassung anwendbar ist, die eine Verschärfung einer früheren Situation darstellt. Hierbei sind weder der Umstand, dass diese neue Bedingung teilweise darauf abzielt, die illegale Einreise und den illegalen Aufenthalt vor Einreichung eines Antrags auf Erteilung eines Aufenthaltstitels zu bekämpfen, noch der Umstand, dass der türkische Arbeitnehmer nicht alle materiellen Voraussetzungen und/oder Verfahrensbedingungen erfüllt, relevant. Mit dieser Stellungnahme ist die gegenteilige Auffassung des BVerwG als europarechtliche Zweifelsfrage dem EuGH zur Klärung vorzulegen.
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Nachdem alle Versuche, die Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug dem EuGH vorzulegen, scheiterten, scheint es nunmehr die EU-Kommission zu sein, die sich der Thematik annimmt. Nach noch unbestätigten Informationen wurde Ende 2012 von der Kommission wegen der Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug gegen Deutschland und die Niederlande ein Pilotverfahren eingeleitet, mit dem die Regierungen aufgefordert worden waren, zu den Nachzugsvoraussetzungen und deren Vereinbarkeit mit der Familienzusammenführungsrichtlinie Stellung zu nehmen.
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Der EuGH hat mit Urteil vom 8. November 2012 (C-40/11) entschieden, dass ein Drittstaatsangehöriger, der sich rechtmäßig im Herkunftsmitgliedstaat seiner Tochter und seiner Ehefrau aufhält, während diese sich in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen haben, sich nicht auf deren Unionsbürgerschaft berufen kann, um sein Aufenthaltsrecht auf das Unionsrecht zu stützen.
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Antwort der Bundesregierung, Drucksache 17/11641 vom 27. 11. 2012.
Die Bundesregierung ist zuversichtlich, dass Kroatien die entsprechenden Kriterien erfüllt und wie vorgesehen zum 1. Juli 2013 Mitgliedstaat der Europäischen Union wird.
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Der jüngste Vorschlag zur Änderung der EU-VisumVO sieht eine Überführung von Inselstaaten der Karibik, Inselstaaten im Pazifik und bestimmte Kategorien britischer Staatsangehöriger in Anhang II (Visumbefreiung für einen Kurzaufenthalt) vor. Der Südsudan wird in Anhang I neu aufegnommen.
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