Nachrichten Ausländerrecht: Europa + EU
Die EU-Mitgliedstaaten interpretieren die sogenannte Qualifikationsrichtlinie, mit der Mindestnormen für die Anerkennung von Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz festgelegt wurden, sehr unterschiedlich. In einem Follow-up-Bericht zur Richtlinie stellt die Europäische Kommission Unzulänglichkeiten bei einzelnen Bestimmungen sowie Fälle der unvollständigen und/oder mangelhaften Umsetzung der Richtlinie durch die EU-Mitgliedstaaten fest. Diese Unzulänglichkeiten haben dazu geführt, dass zuweilen die in der Richtlinie festgelegten Mindestnormen nicht eingehalten werden und sowohl in Bezug auf die Gewährung des Schutzstatus als auch auf die Art des Schutzes große Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten bestehen.
Am 17. Juni hat das europäische Parlament mit 525 Stimmen (18 Gegenstimmen und 54 Enthaltungen) eine Entscheidung des Rates der Europäischen Union bewilligt und war der Ansicht, dass Bulgarien und Rumänien die notwendigen Kriterien des Datenschutzes erfüllen, um sich der Datenbank "Schengen Information System" anzuschließen, das den Austausch von Informationen zur Bekämpfung der Kriminalität und der illegalen Immigration ermöglicht. Diese Abstimmung ist somit die erste Etappe in Richtung einer Aufhebung der Kontrollen an den Grenzen mit Rumänien und Bulgarien.
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Die Türkei, Syrien, Jordanien und der Libanon haben die Gründung eines hochrangigen Kooperationsrats beschlossen. Somit soll unter den vier Ländern die Visumpflicht aufgehoben werden sowie eine Freihandelszone entstehen.
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Die Europäische Kommission hat heute einen Vorschlag angenommen, der Bürgern Albaniens und Bosnien und Herzegowinas erlaubt, ohne Visum mit biometrischen Reisepässen in die Schengen-Länder zu reisen. Damit der Vorschlag umgesetzt werden kann, müssen beide Länder drei wichtige Vorgaben erfüllen.
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