BVerwG: Selbsterklärung: Auch ich bin ein PKK'ler" ist kein Einbürgerungshindernis
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute in zwei Verfahren entschieden, dass allein die Unterzeichnung einer Erklärung im Jahre 2001 mit der Überschrift „Selbsterklärung: Auch ich bin ein PKK'ler" den Anspruch eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit auf Einbürgerung als Deutscher nicht ausschließt. Weiterlesen ...

