Nachrichten Rechtsprechung

Die Übersicht von Prof. Dr. Günter Renner zu Rechtsakten und Vroschlägen für Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft/Europäische Union steht seit heute in der aktualisierten Fassung als "Übersicht Rechtsakte EU" frei zur Verfügung.

In der Übersicht sind die wichtigsten Rechtsakte und Vorschläge für Rechtsakte der Europäischen Union aufgelistet, die für den Aufenthalt von Unionsbürgern und deren drittstaatsangehörigen Familienmitgliedern sowie von gemeinschaftsrechtlich privilegierten Drittstaatsangehörigen von Bedeutung sind. Außer den Daten der Verordnungen und Richtlinien sind die Inhalte skizziert und die Fundstellen genannt und eine Literaturübersicht gegeben.

Aktuelle Europäische Verordnungen und Richtlinen stehen hier zum Download zur Verfügung.

I. Die Bedeutung des ARB 1/80
Die Europäischen Gemeinschaften und die Türkei streben nicht erst seit kurzem einen Beitritt der Türkei zur Europäischen Union an. Vielmehr schlossen beide Seiten schon vor über vierzig Jahren, am 12.09.1963, ein Assoziierungsabkommen, das den Beitritt der Türkei zur damaligen Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vorbereiten sollte.

Wer es im Beruf zu etwas bringen will, muss sich richtig vermarkten. Das ist auch bei  Berufsverbrechern so, selbst dann, wenn sie wie Waldemar C. gerade achteinhalb Jahre wegen Raubes im Gefängnis sitzen. Eine Haftstrafe ist für den Berufsverbrecher ja nur eine Form der Auszeit, und da gilt es, am Ball zu bleiben und sich für neue Herausforderungen ins Gespräch zu bringen. Waldemar C. hat daher im Untersuchungsgefängnis schon mal einem Wächter den Schlüsselbund weggerissen und ist damit in Richtung Ausgang gerannt. Im Hof Nummer 1 sprang er dann auf eine Tischtennisplatte und ließ sich von den Mithäftlingen gebührend beklatschen. Weiter wäre er gar nicht gekommen - in jeder Justizvollzugsanstalt gibt es elektronisch gesicherte Schleusen - aber alle haben Waldemar C. gesehen, und er hat im Gefängnis großen Eindruck  hinterlassen. Sich Respekt zu verschaffen, ist schließlich das A und O jeder Karriere, das gilt besonders für eine junge Führungskraft wie Waldemar C.

LEIPZIG ? Während in dem Strafverfahren gegen Abdelghani Mzoudi wegen seiner mutmaßlichen Verwicklung in die Vorbereitungen der Attentate vom 11. September 2001 zum 31. Mai 2005 eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) über die Frage erwartet wird, ob gemäß Antrag der Bundesanwaltschaft das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts, das Mzoudi im Februar 2004 aus Mangel an Beweisen freigesprochen hatte, aufgehoben und der Fall an das OLG zur neuen Verhandlung zurückverwiesen wird, mußte sich das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) am 15. März 2005 erstmals ebenfalls mit Problemen der inländischen Bewältigung des weltweiten Terrorismus befassen. Konkret ging es darum, wann eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis (jetzt: Niederlassungserlaubnis) mit der Begründung versagt werden kann, eine Ausländerin unterstütze nach den Erkenntnissen des Verfassungsschutzes eine Vereinigung, die den internationalen Terrorismus unterstützt.

Vitali I. hat das, was man eine "Patchwork-Biographie" nennt. Er hat als Fahrradkurier gearbeitet, eine Zeit lang erfolglos Philosophie studiert, und eines Tages wurden seine Fingerabdrücke auf einem Erpresserbrief an die Firma Dr. Oetker gefunden. "Guten Tag", beginnt der in gestochen schöner Handschrift verfasste Brief. "Für Euch bin ich ein Lebensmittelerpresser, der Fritz heißt." Fritz verlangte eine Million, andernfalls würde er in Berlin Crème fraiche von Dr. Oetker mit Schlafmitteln versetzen. Ein "P.S." findet sich auch: "Ab Donnerstag werde ich in jedem Fall mich verstärkt mit meiner Arbeit beschäftigen." Gäbe es Tollpatschigkeitskriterien für Erpresserbriefe, dieser hier bekäme die volle Punktezahl. Vom Amtsgericht Tiergarten bekam Vitali I. jedenfalls schon einmal wegen Beihilfe zur versuchten räuberischen Erpressung eine Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten.

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