Europäischer Haftbefehl, Rechtssprechung Bundesverfassungsgericht, BVerfG ? 2 Bv
Karlsruhe. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Urteil vom 18. Juli 2005 (? 2 BvR 2236/04 ?) das Europäische Haftbefehlsgesetz für nichtig erklärt. Das Gesetz greife unverhältnismäßig in die Auslieferungsfreiheit (Art. 16 Abs. 2 GG) ein, da der Gesetzgeber die ihm durch den Rahmenbeschluss zum Europäischen Haftbefehl eröffneten Spielräume nicht für eine möglichst grundrechtsschonende Umsetzung des Rahmenbeschlusses in nationales Recht ausgeschöpft habe. Damit erfährt die Regierung Schröder mit der Bundesjustizministerin Zypries eine weitere schwere Niederlage.