Nachrichten Rechtsprechung

Karlsruhe. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Urteil vom 18. Juli 2005 (? 2 BvR 2236/04 ?) das Europäische Haftbefehlsgesetz für nichtig erklärt. Das Gesetz greife unverhältnismäßig in die Auslieferungsfreiheit (Art. 16 Abs. 2 GG) ein, da der Gesetzgeber die ihm durch den Rahmenbeschluss zum Europäischen Haftbefehl eröffneten Spielräume nicht für eine möglichst grundrechtsschonende Umsetzung des Rahmenbeschlusses in nationales Recht ausgeschöpft habe. Damit erfährt die Regierung Schröder mit der Bundesjustizministerin Zypries eine weitere schwere Niederlage.

Die Rechtsanwältinnen Anja Burmeister und Constanze Zander-Böhm, die in Bürogemeinschaft mit Rechtsanwältin Melanie Kuttner eine Rechtsanwaltskanzlei in der Freien und Hansestadt Hamburg betreiben, werden ab sofort für den PLZ Bereich 2? Rechtsberatung für Anfragen auf Migrationsrecht.Net zu den Themen Ausländerrecht, Aufenthaltsrecht, Duldung, Aufenthaltstitel, doppelte Staatsbürgerschaft und neues Zuwanderungsgesetz anbieten.

Die Rechtsprechung zu den vielfältigen Bereichen des deutschen Ausländerrechts und des europäischen Migrationsrechts ist ähnlich breit angelegt wie die Rechtsquellen. Dem entsprechend hat in den letzten drei Jahrzehnten die Judikatur der europäischen Gerichte (Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften ? EuGH ? und Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte ? EGMR ?) zunehmend an Bedeutung gewonnen. Auf nationaler Ebene haben das Bundesverfassungsgericht (BverfG), das Bundesverwaltungsgericht (BverwG) und die Verfassungsgerichte der Bundesländer zur Klärung der Regeln für den Umgang mit Nichtdeutschen beigetragen und deren Rechte und Pflichten grundsätzlich bestimmt und auch fortentwickelt. Die Umsetzung der Rechtsvorschriften in den Rechtsbereichen Staatsangehörigkeit, Einreise, Aufenthalt und Asyl sowie Arbeit und Soziales im Einzelnen haben die Bundesgerichte und die Gerichte der Länder begleitet und gesteuert und dabei über zahlreiche Zweifelsfragen entschieden.

EuGH stellt Verstoß der österreichischen Regelungen über den Hochschulzugang gegen Gemeinschaftsrecht fest

(Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache C-147/03, Kommission ./. Österreich)

STRAßBURG - Am 7. Juli 2005 hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH, externer Link) über eine Klage der Europäischen Kommission gegen den Mitgliedstaat Österreich entschieden. Es ging in dem Rechtsstreit um die Vereinbarkeit einer österreichischen Regelung über den Zugang zu Universitäten mit dem Recht der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere der Grundfreiheit der Freizügigkeit, hier derjenigen der Studierenden.

Seite 139 von 149