Nachrichten Rechtsprechung

Zum 1. Januar 2005 ist das Zuwanderungsgesetz nach einem äußerst langwierigen Gesetzgebungsverfahren in Kraft getreten. Bestandteile des Zuwanderungsgesetzes sind neben Änderungen in verschiedenen Gesetzen insbesondere das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und das Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/(EU). Auf der Grundlage des Zuwanderungsgesetzes wurden des Weiteren verschiedene Rechtsverordnungen erlassen, die das Verfahren und die Zulassung von im Inland lebenden Ausländern und die Zulassung von neu einreisenden Ausländern zur Ausübung einer Beschäftigung regeln. Für alle Rechtsfragen rund um das Ausländerrecht finden Sie im Internet den richtigen Rechtsanwalt bei Migrationsrecht.Net.

Ayatollah A. wollte nicht Bausparen, nun steht er wegen schwerer räuberischer Erpressung vor Gericht

Bearbeitungsgebühren sind so etwas wie die Steuern der Privatwirtschaft. Sie kommen unvermutet, es wird einem Geld aus der Tasche gezogen und man versteht eigentlich nicht, wozu das gut sein soll. Bausparen etwa. Schließt man einen Bausparvertrag ab, wird ein Prozent der Bausparsumme als Bearbeitungsgebühr fällig. Kein Wunder, wenn die Leute da am liebsten zur Bank rennen und auf den Tisch hauen würden. Aber man sollte es nicht so machen wie der Bausparer Ayatollah A. Aus Wut über die Gebühr haute er mit einer Eisenstange auf den Tisch, und das in Gegenwart einer Bankbeamtin. Für das Berliner Landgericht ist das versuchte schwere räuberische Erpressung, Ayatollah A. wird zu einem Jahr und sechs Monaten verurteilt.

Wenn es nach den spanischen Ermittlern ginge, würde Mamoun Darkazanli jetzt wahrscheinlich in einem spanischen Gefängnis auf seinen Prozess warten - immerhin gilt er den Terrorfahndern als eine zentrale Figur im europäischen El- Kaida- Netzwerk. Stattdessen sitzt in dieser Woche, wenn man so will, der europäische Haftbefehl beim Bundesverfassungsgericht auf der «Anklagebank». Dort zeichnet sich ein Grundsatzstreit ab: Hat europäisches Recht Vorrang vor dem deutschen Grundgesetz?

Auf einmal ist er nicht mehr lieb - Berlins ?Mehmet? heißt Mahmoud ? ein jugendlicher Intensivtäter vor Gericht

Nidal ein schlimmes Bürschchen zu nennen, ist sicher nicht falsch. 22 Jahre ist er alt, er hat Kindern Geld weggenommen, einer Wirtin die Handtasche geraubt und mehrere Male randaliert. Er hat sich eine Verfolgungsjagd mit der Polizei geliefert und war an Messerstechereien beteiligt. Ein so genannter jugendlicher Intensivtäter, und die Berliner Polizei hat ihm eines Tages den Namen ?Mahmoud? verpasst. ?Mahmoud?, das soll natürlich wie ?Mehmet? klingen, nach jenem berühmten jugendlichen Straftäter aus Bayern, der 1998 als Vierzehnjähriger ohne Eltern in die Türkei abgeschoben wurde. Die Angst, provinziell zu sein, scheint in Berlin so groß zu sein, dass man sich von München nicht auch noch bei den Problemjugendlichen auf die Plätze verweisen lassen will.

Der Versicherungskaufmann

Andreas G.

wurde zum Schleuser

Der Angeklagte ist Versicherungskaufmann und Alkoholiker. Der Alkohol hat ihn eines Tages um seinen gelernten Beruf gebracht, nicht aber um seinen Ehrgeiz. Andreas G. stieß zu einem Menschenhändlerring, und statt Versicherungen zu verkaufen, fuhr er nun nach Polen und pries jungen Frauen ein Leben im goldenen Westen an. Dass es mit Prostitution und Illegalität zu tun haben würde, erwähnte er nicht, das war Teil seines Jobs. Das Landgericht Berlin verurteilte ihn nun wegen Schleusens zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren.

Seite 139 von 147