Gegen die vorläufige Gewahrsamnahme ist keine Rechtsbeschwerde möglich
Wendet sich der Betroffene gegen die vorläufige Ingewahrsamnahme durch die Behörde nach § 428 FamFG i.V.m. § 62 Abs. 4 AufenthG, ist die Rechtsbeschwerde nicht statthaft (§ 70 Abs. 4 FamFG) BGH, Bschluss vom 12.05.2011 - V ZB 135/10 -. Weiterlesen ...

