Nachrichten Rechtsprechung

Die 2. Kammer des Zweiten Senats des BVerfG (Az.: 2 BvR 1392/10) hat in einem Verwurzelungsfall einen Verstoß gegen Art. 19 Abs. 4 GG durch das VG Hannover und das Niedersächische OVG festgestellt, da das einseitige Abstellen auf die berufliche Integration den Schutzgehalt des Art. 8 Abs. 1 EMRK verkürze; es bedürfe einer gewichtenden Gesamtbewertung der Lebensumstände des Antragstellers.

Den drittstaatsangehörigen Eltern eines minderjährigen Kindes erwächst aus dessen Unionsbürgerschaft ein vom Gebrauchmachen des Freizügigkeitsrechts unabhängiges Aufenthaltsrecht in dem Aufnahmemitgliedstaat.
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