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Rechtsprechung Asylrecht und Ausländerrecht

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat am 26. Juli 2007 Russland wegen des gewaltsamen Todes (Verstoß gegen Artikel 2 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK): Recht auf Leben, Artikel 3: Verbot der Folter und Artikel 13: Recht auf wirksame Beschwerde) tschetschenischer Zivilisten verurteilt.

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat mit Urteil vom 25. Juni 2007 (Az. 11 UE 52/07) entschieden, dass türkische Arbeitnehmer, die mindestens zehn Jahre in Deutschland leben, unter bestimmten Voraussetzungen einen Abschiebeschutz wie Bürger der Europäischen Union genießen. Nach den Vereinbarungen des europäisch-türkischen Assoziationsrates muss auch Türken ein "erhöhter Ausweisungsschutz" zuerkannt werden. Das gilt allerdings nur für länger in der EU lebende türkische Arbeitnehmer und ihre Familien.

In einem Eilverfahren (3 Bs 396/05) hat das Oberverwaltungsgericht Hamburg es für rechtswidrig erklärt, daß die Ausländerbehörde eine private Detektei mit der Ausspähung einer Frau aus Bosnien beauftragte, um den Verdacht einer Scheinehe zu klären. Die Detektei hatte daraufhin u. a. das Haus der Frau rund um die Uhr videoüberwacht, am Auto des Ehemanns einen GPS-Peilsender befestigt und damit ein neuntägiges Bewegungsprofil erstellt.

Das BVerfG hat mit Beschluss vom 10. Mai 2007 - 2 BvR 304/07 - den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 10. Januar 2007 - 11 S 2616/06 - aufgehoben, weil der Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz aus Artikel 19 Abs. 4 GG verletzt sei. Der Verwaltungsgerichtshof habe das Recht auf Achtung des Familienlebens nach Art. 8 Abs. 1 EMRK nur unzureichend berücksichtigt. Er habe sich mit der Vorschrift des Art. 8 EMRK nur unter dem Aspekt einer notwendigen Befristung der Ausweisung und damit verkürzt befasst. 

Der Generalsekretär des russischen Sicherheitsrates, Igor Ivanov, erklärte, dass sie gegen die Gründung eines unabhängigen Kurdenstaates im Nordirak seien und dass die Einheit des Irak bewahrt werden müsse. Er sagte: "Wir sind dafür, dass der Irak als Ganzes bestehen bleibt, und sind überzeugt, dass Spaltungstendenzen und Unterstützungen in dieser Richtung die Lage des Irak nur noch weiter erschweren werden." (Cumhuriyet)

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