BVerfG: Ausweisungsschutz für türkische Staatsangehörige hat grundsätzliche Bedeutung
Das BVerfG rügt mit Beschluss vom 11. Februar 2008 (2 BvR 2575/07) die Nichtzulassung der Berufung durch das OVG Münster im Hinblick auf die grundsätzliche Bedeutung der Frage, ob türische Staatsangehörige besonderen Ausweisungsschutzes nach Art. 28 Abs. 3 RL 2004/38/EG (UnionsbürgerRL) genießen.
Damit wird eine Praxis gerügt, die sich in ähnlicher Weise bei der Frage der Zulassung der Revision stellt. Es ist erkennbar, dass eine Reihe wichtiger Fragen von den Obergerichten entschieden werden (man denke nur an Art. 15c QualifikationsRL), ohne dass die Revision zugelassen wird. Insoweit ist dem BVerfG zu danken, wenn es die Obergerichte an ihre Pflicht erinnert, Streitfragen, für die es keine oder keine einheitliche Rechtsprechung gibt, einer Klärung in einem Klageverfahren zukommen zu lassen, um die Revision zu ermöglichen. Es ist schon befremdlich, wenn schwierige europarechtliche Fragen in einem Eilverfahren zu Lasten des Ausländers entschieden werden, obwohl die Notwendigkeit einer Revisionsentscheidung sich aufdrängt. Weiterlesen ...