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Nachrichten Rechtsprechung

Der BGH entschied erneut in seinem Beschluss vom 22.07.2010 - V ZB 28/10 -, dass die Vorlage eines unvollständigen Haftantrages zur Rechtswidrigkeit der Haft führt. Mit dieser Entscheidung präzisiert der BGH seine Rechtsprechung zum Vorliegen eines zulässigen Antrages und zum Begründungszwang in der Entscheidung vom 29. April 2010 – V ZB 218/09 –.
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