Kindergeldanspruch bei Aufenthalt in einer Gemeinschaftsunterkunft
Der Bundesfinanzhof hat mit einer Entscheidung vom 17. Juni 2010 (
BFH Kindergeld für Flüchtlinge in Gemeinschaftsunterkuft) eine grundlegende Frage hinsichtlich der Gewährung von Kindergeld geklärt. Er entschied, dass ein türkischer Staatsangehöriger, der während seines laufenden Asylverfahrens in einer Gemeinschaftsunterkunft lebte und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielt, nach einem zeitlich zusammenhängenden Aufenthalt von mehr als sechs Monaten Anspruch auf Kindergeld hat.
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