Keine Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit der Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug zu Deutschen
Das Bundesverwaltungsgericht hat im Verfahren 1 C 6.10 keine Entscheidung dazu treffen müssen, ob das Spracherfordernis auch beim Nachzug zu einem deutschen Ehegatten mit höherrangigem Recht, insbesondere mit dem besonderen Schutz von Ehe und Familie, zu vereinbaren ist. Weiterlesen ...

