BGH - V ZB 111/10 - Beschluss vom 07.04.2011 zum Beschleunigungsgebot
Versäumnisse des für die Auf- und Wiederaufnahmeersuchen und die Modalitäten der Überstellung nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 AsylZBV zuständigen Bundesamts sind der für die Beantragung der Haft zuständigen Ausländerbehörde zuzurechen. Weiterlesen ...

