BVerfG erklärt Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug für verfassungsgemäß
Die zweite Kammer des 2. Senats hat mit Beschluss vom 25. März 2011 (2 BvR 1413/10) die Regelung des § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG, wonach der Ehegatte beim Nachzug den erforderlichen Nachweis zu erbringen hat, sich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen zu können, mit Art. 6 GG und Art. 3 GG für vereinbar erklärt. Weiterlesen ...

