BGH: Grundsatzentscheidung zur Aktenbeiziehung im Haftverfahren und Auswirkung auf die Amtsermittlungspflicht bei Unterlassung
In dieser Leitsatzentscheidung vom 10.06.2010 (V ZB 204/09) behandelt der Senat verschiedene Aspekte; im Kern fällt er eine Grundsatzentscheidung zur Beiziehung der Ausländerakten, geht auf das Beschleunigungsprinzip, die Amtsermittlungspflicht und auf die Bedeutung von Verfahrensfehlern ein. Weiterlesen ...

