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Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs „visafreie Einreise für türkische Staatsangehörige“ herrscht in Bezug auf die Verfahrungsweise der deutschen Behörden heilloses Durcheinander. Zuletzt hat der deutsche Botschafter in Ankara bekannt gegeben, dass Deutschland seine Verwaltungspraxis an die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes angepasst hat. Danach können Lkw-Fahrer, Sportler, Künstler sowie Wissenschaftler aus der Türkei ohne Visum nach Deutschland einreisen. Vor Einreise sei jedoch eine „Bescheinigung über die visumsfreie Einreise“ bei den deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei einzuholen.

"Die Visumpflicht wird nach den Wahlen aufgehoben", heißt es als Aufmacher der heutigen Ausgabe der konservativen HÜRRIYET. Demnach hat „der Vorsitzende der Grünen, Cem Özdemir, behauptet, dass die Bundesregierung die Visumpflicht abschaffen will, sich aber aufgrund des befürchteten Widerstands nicht traut, dies vor den Bundestagswahlen zu tun". Wie Özdemir weiter gesagt habe, „befürchtet Bundesinnenminister die Reaktionen der Wähler. Er hat Angst, das Thema nicht deutlich kommunizieren zu können". Auch die national-islamische TÜRKIYE macht ihre Ausgabe mit den Worten Özdemirs auf: „Die Visumpflicht wird abgeschafft". Er sei sich sicher, so die Zeitung, dass „die Visumpflicht letztendlich vollständig abgeschafft wird".

Der Europäische Gerichtshof hat im Urteil vom 19.02.2009 festgestellt, dass die Bundesrepublik Deutschland türkische LKW-Fahrer, die zwecks Erbringung von Dienstleistungen für ein in der Türkei ansässiges Unternehmen nach Deutschland einreisen wollen, hierfür von der Visumpflicht befreien muss, sofern die Aufenthaltsdauer zwei Monate nicht übersteigt. Die diesbezüglichen Einzelheiten werden derzeit in die Verwaltungspraxis umgesetzt.

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 218. Sitzung am 24. April 2009 (Bundesrat Drucksache 374/09) aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Gesundheit – Drucksache 16/12713 – den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über genetische Untersuchungen bei Menschen (Gendiagnostikgesetz – GenDG) – Drucksachen 16/10532, 16/10582 – angenommen.

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