Drohende Überlastung der Verwaltungsgerichte infolge der geplanten GEAS-Reform
Die Bundesregierung plant eine zeitnahe Umsetzung der EU-Verordnungen zum Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS-Reform). Die vorgelegten Gesetzentwürfe eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz) sowie eines Gesetzes zur Änderung des AZRG und weiterer Gesetze in Folge der Anpassung des nationalen Rechts an das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS-Anpassungsfolgegesetz) werden keine Beschleunigung der Asylverfahren bewirken, sondern eine Verfahrensflut verursachen, die die Verwaltungsgerichte überlasten wird. Folge der Überlastung werden längere Laufzeiten sein, womit der Zweck der GEAS-Reform konterkariert wird. Weiterlesen ...

