Nachrichten Asylrecht

US-Außenministerin Condoleezza Rice, die bei einer Debatte im Senat über die Terrororganisation PKK sprach, sagte: „Die PKK, die an der Grenze zwischen der Türkei und Kurdistan aktiv ist, ist für die Anschläge in der Türkei verantwortlich.“ Rice sprach folgendermaßen: „Wir haben mit den Türken zur Beseitigung der Probleme durch die PKK, die wir in die Liste der Terrororganisationen eingetragen haben, eine Dreier-Kommission gebildet. Denn mit der irakischen Regierung zusammen wollen wir verhindern, dass in der Türkei Anschläge verübt werden. Deswegen, wenn wir von Verhandlungen sprechen, meinen wir eigentlich Gespräche zwischen der Türkei, den Kurden und der irakischen Regierung; und wir helfen dabei. Dafür haben wir den Sondervertreter a.D. General John Ralston ernannt, um unser Möglichstes zu tun, damit die PKK nicht mehr auf türkischem Territorium Angriffe verüben kann.“ (TÜRKIYE)

Der Vorschlag von Patriarch Mesrob dem II.` Oberhaupt der armenischen Kirche in der Türkei` an einer Universität einen Lehrstuhl für christliche Theologie zu gründen, um dem Bedürfnis der armenischen Gemeinschaft nach Geistlichen nachzukommen, setzte die Regierung in Bewegung. Stellvertretender Ministerpräsident Mehmet Ali Sahin und Staatsminister Mehmet Aydın sagten zu, die Forderung des Patriarchen auf die Tagesordnung des Kabinetts zu bringen. Mesrob II. hatte den Vorschlag Anfang dieser Woche im Rahmen seines Besuches bei den beiden Ministern zum Ausdruck gebracht. (HÜRRIYET)

Der 1. Senat hat seine Rechtsprechung zur Festsetzung des Gegenstandwertes in Asylverfahren, in denen es nur um die Flüchtlingseigenschaft nach § 60 Abs. 1 AufenthG (früher: § 51 Abs. 1 AuslG) geht, in einer Entscheidung vom 21. Dezember 2006 näher erläutert.

Mit seinem Urteil vom 18. Juli 2006 (BVerwG 1 C 15.05 – InfAuslR 2007, 33) hat der 1.Senat in einem Fall, in dem es um den Widerruf der Flüchtlingseigenschaft ging, zu Festsetzung des Gegenstandswertes ausgeführt:

"Der Gegenstandswert ergibt sich aus § 30 RVG. Hierzu weist der Senat darauf hin, dass es sich bei der Klage gegen den Widerruf einer Flüchtlingsanerkennung um ein Verfahren handelt, das „die Asylanerkennung einschließlich der Feststellung der Voraussetzungen nach § 60 Abs. 1 AufenthG und die Feststellung von Abschiebungshindernissen“ betrifft und bei dem der Gegenstandswert deshalb 3 000 € beträgt, und nicht um „ein sonstiges Klageverfahren“ (mit einem Gegenstandswert von nur 1 500 €), wie der Verwaltungsgerichtshof wohl angenommen hat."

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 1. Februar 2007 – BVerwG 1 C 24.06 – eine grundsätzliche Entscheidung zur inländischen Fluchtalternative für Tschetschenen ohne gültigen Inlandspass in verfolgungsfreien Regionen der Russischen Föderation getroffen. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 31. März 2006 wurde aufgehoben. Die Sache wurde zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen.

General a.D. Joseph Ralston, US-Sondervertreter im Kampf gegen die PKK, kam gestern mit Generalstabschef General Yasar Büyükanit zusammen. Büyükanit kritisierte, dass die USA trotz aller Warnungen keine ausreichenden Maßnahmen gegen die Terrororganisation ergriffen habe, und brachte zum Ausdruck, es sei nicht richtig, die Sicherheit jenseits der Grenze ausschließlich den irakischen Behörden zu überlassen. Inzwischen haben sich auch die Einzelheiten der weiteren Schritte gegen die PKK abgezeichnet, die von Edip Baser, dem türkischen Sondervertreter im Kampf gegen den Terror, als ‚ein am Horizont auftauchendes Licht’ bezeichnet wurden.

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