Nachrichten Asylrecht

Der irakische Regierungssprecher Ali el Dabbag erklärte in seiner gestrigen Pressekonferenz, die irakische Regierung habe die Aktivitäten der Terrororganisationen PKK und der oppositionellen iranischen Organisation ‚Kämpfer des Volkes’ im Irak verboten. El Dabbag sagte: „Die Irakische Regierung ist entschlossen, zu verhindern, dass irakisches Territorium für Angriffe auf Nachbarländer missbraucht wird.“ (MILLIYET)

US-Soldaten und die irakische Armee haben in Bagdad einen Führer einer El-Kaida-Zelle festgenommen, der hinter der Entführung und Ermordung von zwei US-Soldaten im Juni stecken soll. Der Verdächtige sei am Dienstag im südlichen Stadtteil Jusifijah von US-Ausbildern und Mitgliedern einer irakischen Spezialeinheit gestellt worden, erklärte die US-Armee. Der Führer einer "terroristischen Zelle" sei wahrscheinlich für die Entführung von zwei US-Soldaten an einer Straßensperre in dem Gebiet im Juni verantwortlich.
Die beiden Entführten waren einige Tage später tot gefunden worden. Bilder der von Folter entstellten Leichname wurden auch im Internet verbreitet. Der Festgenommene wird laut US-Armee zudem verdächtigt, hinter "mehreren Entführungen, Anschlägen und Gewaltverbrechen in Jusifijah" zu stecken.

 

{mosgoogle}Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute in mehreren Verfahren über die in der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte umstrittene Frage entschieden, ob die durch das Zuwanderungsgesetz eingeführte Neuregelung, nach der das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) für  unter 16 Jahre alte Kinder von abgelehnten Asylbewerbern gegen den Willen ihrer Eltern Asylverfahren eröffnen und durchführen kann, auch für vor dem 1. Januar 2005 (Tag des Inkrafttretens der Neuregelung im Zuwanderungsgesetz) in Deutschland geborene oder nach Deutschland eingereiste Kinder gilt. Das Bundesamt hat inzwischen mehrere tausend derartige Asylverfahren eingeleitet und entschieden. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Praxis des Bundesamts nun als rechtmäßig bestätigt und die maßgebliche Vorschrift (§ 14 a Abs. 2 Asylverfahrensgesetz1) auch in diesen sog. Altfällen für anwendbar erklärt.

Die islamistischen Milizen in Somalia haben die Hauptstadt Mogadischu aufgegeben. Der Rat der islamischen Gerichte habe seine Kämpfer aus der Stadt zurückgezogen, sagte der Chef des Gremiums, Scheich Scharif Scheich Ahmed, im arabischen Nachrichtensender El Dschasira. "Der Islamische Rat hat keine Truppen mehr (in Mogadischu)".
"Wir haben die Stadt nicht dem Chaos überlassen. Wir haben sie verlassen, um ein heftiges Bombardement durch die äthiopischen Streitkräfte abzuwenden", fuhr Scheich Ahmed fort. Er warf der mit der somalischen Übergangsregierung verbündeten äthiopischen Armee vor, "Völkermord am somalischen Volk" zu begehen.
Reporter der Nachrichtenagentur AFP hatten kurz vor Ausstrahlung der Erklärung des Islamistenführers von Maschinengewehr-Feuer aus dem Viertel Sinaai im Norden Mogadischus berichtet. Anwohnern zufolge näherten sich Soldaten der Übergangsregierung und äthiopische Truppen aus nördlicher und nordöstlicher Richtung der Hauptstadt.

 

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