Nachrichten Rechtsprechung

Ein asylrechtlicher Zweitantrag, der bei Fehlen neuen Vorbringens ohne Sachprüfung als unzulässig abgelehnt werden kann, liegt nicht vor, wenn das vor Zuständigkeitsübergang auf Deutschland in einem anderen Mitgliedstaat ohne Sachentscheidung eingestellte Asylverfahren nach dortiger Rechtslage wiederaufgenommen werden kann und dann zur umfassenden Prüfung des Asylantrages führt. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 14. Dezember 2016 ( BVerwG 1 C 4.16) entschieden.

Syrische Flüchtlinge, die keine individuelle Verfolgung vor der Ausreise erlitten haben, können die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nicht allein wegen ihres Auslandsaufenthaltes und der Asylantragstellung beanspruchen. Dies hat der 3. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts nach mündlicher Verhandlung durch Urteil heute entschieden (Az. 3 LB 17/16).

Mit einer Verfassungsbeschwerde vom14.11.2016 (Az.: 2 BvR 31/14) hat das Bundesverfassungsgericht den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 09.12.2013 (Az.: 14 A 2663/13.A) wegen der Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutzes aufgehoben und die Sache zurückverwiesen.

Der 11. Senat des VGH Mannheim entwickelt für ausländerrechtliche Verfahren eine neue Systematik für die Streitwertfestsetzung. Mit Beschluss vom 9. August 2016 (Az.: 11 S 1296/16) ist der Senat von dem Auffangstreitwert in Höhe von 5.000,00 EUR nach § 52 Abs. 2 KG abgerückt.

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