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Bundestag: Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend berät über Vorgehen gegen Zwangsverheiratungen

BERLIN – Heute läuft die Frist zur Übermittlung der vorbereitenden schriftlichen Stellungnahmen ab, die der Ausschuss des Deutschen Bundestages den geladenen Expertinnen und Experten gesetzt hat, die an der Anhörung am 19. Juni 2006 zu dem Thema "Bekämpfung von Zwangsheirat" teilnehmen sollen. Gegenstand der Anhörung sind diesbezügliche Anträge der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und FDP.

Stellungnahmen zur Innenministerkonferenz aus Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Saarland und Thüringen zur Einbürgerung (Einbürgerungskurs und Eidesleistung)

Die Innenminister der Bundesländer haben am 4. und 5. Mai auf einer zweitägigen Frühjahrstagung in Garmisch-Partenkirchen unter anderem über die Schwerpunktthemen Bekämpfung des internationalen Terrorismus, Sicherheit der Fußball-WM 2006 und Integration und Einbürgerung beraten.

Das Bleiberecht soll nach dem ausformulierten Vorschlag des niedersächsischen Innenministers Schünemann auf Familien mit schulpflichtigen Kindern beschränkt werden, die seit mehr als 7 1/2 Jahren hier leben und ein Lebensunterhalt sicherndes dauerhaftes Arbeitsangebot nachweisen. Zudem können minderjährig eingereiste, unverheiratete, inzwischen volljährig gewordene Jugendliche in Ausbildung oder Beruf ein Bleiberecht erhalten, ihr Eltern aber nicht.

Europa Parlament: Lukaschenko nicht rechtmäßiger Präsident von Belarus, Weißrussland, Wladimir Putin, Alexander Milinkewitsch

Mit Nachdruck hat das Europäische Parlament das Regime Lukaschenkos, "die letzte Diktatur in Europa", verurteilt und die Unterdrückung von Rede- und Meinungsfreiheit sowie Wahlfälschungen angeprangert. Die Wahlen in Belarus seinen in einem "Klima der Angst" durchgeführt worden und hätten internationale Standards nicht erfüllt. Lukaschenko fehle "jegliche demokratische Legitimität" und er könne nicht als rechtmäßiger Präsident von Belarus anerkannt werden. Die Wahlen müssten wiederholt werden.

Gesetzesänderung zur Vermeidung von Zwangsehen

Das Ziel, Zwangsehen zu vermeiden, führt in der gegenwärtigen Situation zu einem Gesetzgebungsentwurf, bei dem völlig außer Blick gekommen ist, dass eine mehrjährige Zuzugsbegrenzung, gerade im Bereich "regulärer Eheschließungen" seine unzumutbare Wirkungen entfalten wird. Grundlage für die heutige Diskussion bildet die Familienzusammenführungsrichtlinie, die bereits seit dem 3. Oktober 2005 in nationales Recht hätte umgesetzt sein müssen.

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