Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag einer Deutschtürkin ab auf Aufnahme in die Wählerlisten zur Bundestagswahl 2005 abgelehnt -Az: 2 BvQ 25/05. Damit steht fest, dass Deutschtürken, die wegen eines türkischen Passes ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben, auch in strittigen Fällen nicht an der Bundestagswahl teilnehmen dürfen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch in Karlsruhe bekanntgegebenen Beschluss. Es wies damit einen entsprechenden Eilantrag einer Architektin aus Bayern ab. Die Zahl ähnlicher Fälle wird auf 25.000 geschätzt.
Der bayerischen Architektin war die deutsche Staatsangehörigkeit aberkannt worden, weil sie 1999 zusätzlich die türkische Angehörigkeit beantragt hatte. Zwischen ihrem Antrag und der Passausstellung trat jedoch im Januar 2000 das neue Staatsangehörigkeitsgesetz in Kraft. Danach verliert ein Deutscher automatisch die Staatsangehörigkeit, wenn er eine weitere ausländische annimmt und wird so automatisch aus den Wählerlisten gestrichen - Verlust der Deutschen Staatsangehörigkeit nach § 38 Abs. 1 AufenthG.
Im Wahlprogramm der SPD heißt es zum Thema Ausländer und Zuwanderung:
?Deutschland hat endlich ein modernes Zuwanderungsrecht, das der gebotenen Humanität und dem Bedarf an qualifizierten Fachkräften Rechnung trägt. Die Zuwanderung nach Deutschland sinkt.?
Diese beiden Sätze beschreiben exakt den Zustand, den die SPD mit dem Zuwanderungsgesetz 2005 geschaffen hat. Der Bedarf ? so alle Fachleute ? an (qualifizierten) Arbeitskräften besteht, aber die Zuwanderung sinkt. Da ist so einiges schief gelaufen und dies geht mit Sicherheit nicht allein auf das Konto der CDU bei dem ausgehandelten Kompromiss.