Nachrichten Ausländerrecht: Europa + EU
Der EuGH hat mit Urteil vom 4. Juni 2015 in der Rechtssache C-579/13 (P und S / Commissie Sociale Zekerheid Breda, College van Burgemeester en Wethouders van de gemeente Amstelveen) entschieden, dass die Mitgliedstaaten langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige zur erfolgreichen Ablegung einer Integrationsprüfung verpflichten dürfen.
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Nach einer Presseerklärung der Fraktion "Die Linke" hat die EU-Kommission nun offiziell wegen der unzureichenden Umsetzung des Dogan-Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet.
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Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott kann die Familienzusammenführung drittstaatsangehöriger Ehepaare grundsätzlich davon abhängig gemacht werden, dass der nachzugswillige Ehegatte eine Sprach- und Landeskundeprüfung besteht. Bei Unzumutbarkeit oder besonderen Umständen müsse im Einzelfall jedoch eine Befreiung von der Prüfung möglich sein, zudem dürften etwaige Prüfungsgebühren nicht so hoch sein, dass sie ein Hindernis für die Ausübung des Rechts auf Familienzusammenführung schafften.
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Ein türkischer Staatsangehöriger verliert sein assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht, wenn er das Bundesgebiet verlässt und über ein Jahr bei seiner Familie in der Türkei lebt. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 25.03.2015 (BVerwG 1 C 19.14) entschieden.
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Die Europäische Kommission hat sechs Tage nach der Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Dogan (C-138/13) ein Pilotverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland (3395/12/ELAR) eingeleitet, um die Umsetzung der Entscheidung zu überprüfen.
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