Nachrichten Ausländerrecht: Europa + EU
Europa wird für hoch qualifizierte Zuwanderer attraktiver und bietet mehr Schutz für Migranten, die rechtmäßig in der EU leben und eine Erwerbstätigkeit ausüben.
Die Kommission verabschiedete zwei Vorschläge für Rechtsvorschriften im Bereich der Wirtschaftsmigration. Der erste Vorschlag betrifft eine Rahmenrichtlinie zur Aufnahme von hoch qualifizierten Migranten in der EU durch Schaffung einer EU Blue Card. Beim zweiten Vorschlag handelt es sich um eine Richtlinie für ein einheitliches Antragsverfahren zur Gewährung einer einheitlichen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis und für ein Bündel gemeinsamer Rechte für solche Arbeitskräfte aus Drittstaaten, die sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten.
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Die von der islamisch-konservativen türkischen Regierungspartei AKP angestrebte Abschaffung des Kopftuchverbots an Hochschulen ist am Dienstag (29.1.2008) dem Parlament unterbreitet worden. Da die dafür erforderliche Verfassungsänderungen von der nationalistischen Oppositionspartei MHP mitgetragen werden, gilt eine parlamentarische Mehrheit für ein Ende des seit Jahren heftig umstrittenen Verbots als sicher. Beide Parteien verfügen im Parlament von Ankara über 410 von 550 Mandaten. Die Abstimmung wird für Anfang Februar erwartet.
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Der deutsche Botschafter in Brüssel, Dr. Edmund Duckwitz, sprach am 17. Dezember 2007 über die Ergebnisse der Sitzung des Europäischen Rates vom 14. Dezember 2007. Man habe sich geeinigt, den Lissabon-Vertrag noch im Jahr 2008 zu ratifizieren. Deutschland plane eine Ratifizierung für Mai/Juni 2008. Nur Irland werde sicher eine Volksabstimmung durchführen. Wie bereits beim Vertrag von Nizza ist Irland aufgrund seiner Verfassung zu einer Abstimmung verpflichtet. Der andere mögliche Referendumskandidat, das Vereinigte Königreich, habe nicht signalisiert, ein Referendum zu planen. Als erstes Land hat Ungarn bereits am 17. Dezember 2007 den Lissabonvertrag ratifiziert.
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 11. Dezember 2007 (C-291/05) in der Rechtssache Eind dem Aufenthaltsrecht von Familienangehörigen weiter Konturen verliehen. So stellte der Gerichtshof fest, dass das Aufenthaltsrecht des Familienangehörigen nur akzessorisch ist und daher auf den Mitgliedstaat beschränkt sei, in dem sich der freizügigkeitsberechtigte EU-Bürger, von dem das Aufenthaltsrecht abgeleitet werde, aufhalte. Außerdem würde der Aufenthaltstitel, den der drittstaatsangehörige Familienangehörige erhalte, nur in dem Mitgliedstaat Bindungswirkung erzeugen, der ihn erteilt habe.
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Wie die in Deutschland erscheinenden türkischen Zeitungen heute einheitlich berichten, werde insbesondere türkischstämmige Bürger im Ausland von der Reform des türkischen Staatsbürgerschaftsrechts profitieren. Das neue Recht sieht vor, dass Bürger, die eine andere Staatsbürgerschaft annehmen wollen, nun nicht mehr die türkischen Behörden um Erlaubnis bitten müssen. Wie die HÜRRIYET und auch die TÜRKIYE als Aufmacher ihrer heutigen Ausgaben berichten, werden zudem auch Wehrdienstpflichtige mit dem neuen Recht entlastet. Sollten im Ausland lebende türkischstämmige Bürger ihren Wehrdienst nicht abgeleistet haben, werden sie nun nicht mehr ausgebürgert, wie es bis jetzt der Fall war. Dies wird nun „400 Tausend europäische Türken erfreuen“, wie die HÜRRIYET dazu meint.
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