Nachrichten Ausländerrecht: Europa und EU

Nachrichten Ausländerrecht: Europa + EU

Der Gerichthof der Europäischen Union hat am 16. Februar 2017 in der Rechtssache PPU C.K. u.a. (Rs. C-578/16, nur in französischer Sprache verfügbar) entschieden, dass eine schwere Krankheit einer Rücküberstellung in den zuständigen Mitgliedstaat entgegenstehen kann. Indem zu entscheidenden Fall litt die Mutter seit der Geburt ihres Kindes unter starken Depressionen mit suizidalen Tendenzen.

Ist in den letzten Monaten die Gesetzesflut im Bereich des Migrationsrechts kaum zu stoppen gewesen, so stehen bereits jetzt zwei weitere Richtlinien zur Umsetzung in nationales Recht bereit. Sowohl die RICHTLINIE 2014/66/EU vom 15. Mai 2014 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen im Rahmen eines unternehmensinternen Transfers als auch die RICHTLINIE 2014/36/EU vom 26. Februar 2014 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zwecks Beschäftigung als Saisonarbeitnehmer müssen umgesetzt werden, nachdem die Transformationsfrist abgelaufen ist.

Der EuGH hat mit Urteil 21.12.2016 in den verbundenen Rechtssachen Ucar & Kilic (C-508/15 und C-509/15) entschieden, dass die Rechtstellung nach Art 7 ARB 1/80 auch erst zu einem späteren Zeitpunkt begründet werden kann, wenn der Stammberechtigte die Arbeitnehmereigenschaft erwirbt. Damit ist keine zeitliche Kongruenz zwischen dem Nachzug und dem Erwerb der Arbeitnehmereigenschaft erforderlich.

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