Nachrichten Ausländerrecht: Europa + EU
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit Beschluss vom 25. August 2009 (BVerwG 1 C 25.08 )in einem Rechtsstreit wegen der Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) in Luxemburg angerufen. Die dem Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorgelegte Frage* betrifft die Übertragbarkeit des in Art. 28 Abs. 3 der Richtlinie 2004/38/EG des Rates der Europäischen Union (Unionsbürgerrichtlinie) geregelten Ausweisungsschutzes von Unionsbürgern auf assoziationsberechtigte und damit privilegierte türkische Staatsangehörige.
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Nach Großbritannien ist Irland der zweite EU-Mitgliedstaat, der taiwanesischen Staatsangehörigen ab Juli 2009 die visumfreie Einreise nach Irland ermöglicht. Sie dürfen sich für Besuchs- und Geschäftszwecke 90 Tage ohne Visum in Irland aufhalten. Dies erspart den taiwanesischen Staatsangehörigen Visumgebühren von ca. 82 US $ für ein einfaches bzw. 137 US $ für ein mehrfaches Visum. Im Gegenzug verlängert die taiwanesische Regierung den Aufenthalt von irischen Staatsangehörigen von 30 auf 90 Tage.
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Mit der Annahme eines Verordnungsvorschlags, der den Bürgern der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Montenegros und Serbiens visumfreies Reisen ermöglicht, hat die Europäische Kommission heute ihr langjähriges Engagement für visumfreies Reisen für die Bevölkerung der westlichen Balkanländer unter Beweis gestellt.
Das isländische Parlament hat sich am 16. Juli 2009 für den Antrag auf Mitgliedschaft des Landes in der Europäischen Union ausgesprochen. Kommissionspräsident Barroso erklärte hierzu: „Die Entscheidung des isländischen Parlaments zeugt von der Kraft des europäischen Projekts und ist Zeichen für die Hoffnung, die die Europäische Union darstellt. Island ist ein europäisches Land mit langer, tief verwurzelter demokratischer Tradition. Nach fast 40jähriger EFTA-Mitgliedschaft und 15jähriger Zugehörigkeit zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) bestehen zwischen Island und der EU sehr enge Verbindungen. Es ist nun Aufgabe der isländischen Regierung, die nach dieser Entscheidung notwendigen Schritte zu unternehmen und beim EU-Ratsvorsitz die Mitgliedschaft förmlich zu beantragen.“
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Nunmehr liegt auch der Entwurf einer Entschließung des Europäischen Parlaments über die Anwendung der Richtlinie 2004/38/EG über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten vor.
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