Der VerfGH des Saarlandes hat am 15.04.2010 - Lv 5/09 - entschieden, dass die nächtliche Anordnung von Blutprobenentnahmen durch Polizeibeamte bei Verdacht einer Trunkenheitsfahrt die Verfassung nicht verletzt.
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Der Beitrag beschäftigt sich mit der Frage der Ermessensausübung der Ausländerbehörden und Polizeibehörden bei Erteilung oder Versagung einer Betretenserlaubnis.
Der BGH entschied erneut in seinem Beschluss vom 22.07.2010 - V ZB 28/10 -, dass die Vorlage eines unvollständigen Haftantrages zur Rechtswidrigkeit der Haft führt. Mit dieser Entscheidung präzisiert der BGH seine Rechtsprechung zum Vorliegen eines zulässigen Antrages und zum Begründungszwang in der Entscheidung vom 29. April 2010 – V ZB 218/09 –.