Keine diskriminierenden Gebühren für Aufenthaltspapiere türkischer Arbeitnehmer
Gebühren, die von einem türkischen Arbeitnehmer für Aufenthaltsdokumente erhoben werden, sind nicht mit dem Assoziationsrecht EWG-Türkei zu vereinbaren, wenn sie im Vergleich zu entsprechenden Gebühren für Unionsbürger unverhältnismäßig hoch sind. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit Urteil vom 19.03.2013 (1 C12.12) entschieden. Weiterlesen ...

