Kein eigenständiges Aufenthaltsrecht wegen nicht mit der Ehe zusammenhängender Verfolgungsgefahren
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit Urteil vom 9. Juni 2009 (BVerwG 1 C 11.08)e entschieden, dass ein eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten im Falle einer Trennung der Eheleute vor Ablauf von zwei Jahren nicht auf Verfolgungsgefahren im Herkunftsland gestützt werden kann, die in keinem Zusammenhang mit der Ehe und deren Auflösung stehen. Der geschiedene Ehegatte muss derartige nicht ehebezogene Verfolgungsgefahren vielmehr im Rahmen eines Asylverfahrens bei dem hierfür zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) geltend machen, um dann gegebenenfalls eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen zu erhalten. Weiterlesen ...

