Nachrichten Rechtsprechung

Die Gesamtkommentierung von Holger Winkelmann enthält ausgehend von der Rechtsprechung seit dem Beschluss des BVerfG vom 15.05.2002 (Az.: 2 BvR 2292/00) 26 maßgebende höchst- und obergerichtliche Entscheidungen und zitiert zudem zahlreiche land- und amtsgerichtliche Entscheidungen. Das Kompendium ist bequem mit Hilfe einer Lesezeichenfunktion durch die über 200 Seiten fassende Darstellung zu navigieren. Bearbeitungsstand: 05.09.2009 Zur Kommentierung im Bereich Haftrecht: hier

Eingestellt ist eine Kommentierung zur Bedeutung der Anhörung im Freiheitsentziehungsverfahren nach § 5 und § 11 Abs. 2, letzter Halbsatz FEVG. Das Dokument ist am 02.09.2009 (siehe Fettdruck) aktualisiert worden

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit Urteilen vom 25. August 2008 ( BVerwG 1 C 20.08 und 1 C 30.08) entschieden, dass die gesetzliche Sperre für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, die durch die Ablehnung eines Asylantrags als offensichtlich unbegründet ausgelöst wird, nicht eingreift, wenn die Asylablehnung vor dem 1. Januar 2005 bestandskräftig geworden ist. Nach § 10 Abs. 3 Satz 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) darf einem Ausländer vor der Ausreise keine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn sein Asylantrag nach § 30 Abs. 3 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) - etwa infolge Täuschung oder gröblicher Verletzung von Mitwirkungspflichten - als offensichtlich unbegründet abgelehnt worden ist. Diese Regelung gilt seit 1. Januar 2005.

  1. Zum Rechtsschutzinteresse bei erlittener unrechtmäßiger Zurückschiebungshaft und zur Erforderlichkeit einer (weiteren) Anhörung im Beschwerdeverfahren.
  2. Die Bundespolizei ist auch zuständig für die Zurückschiebung und Beantragung von Haft im Grenzraum, sofern die Einreise vor einigen Monaten über eine andere Grenze als die im Falle des Aufgriffsortes erfolgte.
  3. Zur Bedeutung eines im EU-Ausland gestellten Asylbegehrens auf den Aufenthaltsstatus in Deutschland.
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