OLG Hamm: Fortsetzung der Strafvollstreckung nach Wiedereinreise eines ausgewiesenen Straftäters
Reist ein wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilter Inder, bei dem nach seiner Ausweisung von der weiteren Vollstreckung der Strafe abgesehen wurde, freiwillig erneut in Deutschland ein, ist die Vollstreckung der Freiheitsstrafe fortzusetzen; ein erneutes Absehen von der Strafvollstreckung kommt dann grundsätzlich nicht in Betracht. Weiterlesen ...

